ab wann hat man bestanden?? |
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Verfasst am: 23.11.2010 23:10 |
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Hey ich hab mal ne frage braucht man in jedem fach 50% oder reicht es auf insgesamt 50% zu erreichen um die Prüfung zu bestehen?? |
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Verfasst am: 24.11.2010 09:43 |
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bin mir jetzt zwar nicht zu 100% sicher, aber ich denke
man muss nur einen schnitt von 50% haben, denn man darf auf alle fälle auch eine 5 dabei haben. |
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Verfasst am: 24.11.2010 09:54 |
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ja aber die 5 muss man mit ner 3 ausgleichen |
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Verfasst am: 24.11.2010 09:58 |
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ich mach mir schon ein wenig ins Hemd vor heute :-D |
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Verfasst am: 24.11.2010 09:59 |
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Man kann theoretisch auch 2 5en haben und wenn man insgesamt einen Schnitt von knapp unter 50prozent hat kann man eine Nachprüfung machen. Wenn man bei einem Prüfungsfach unter 30prozent hat ist man durchgefallen |
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Verfasst am: 25.11.2010 20:49 |
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muss man wirklich eine 5 mit einer 3 ausgleichen? |
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Verfasst am: 25.11.2010 21:22 - Geaendert am: 25.11.2010 21:34 |
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So, also erstmal ist es quatsch das man ne 5 mit einer 3 ausgleichen muss !
Wenn mann zum Beispiel 60 45 50 % hat hat man es geschaft !
So bei der nachprüfung sieht es so aus das wenn man zwei prüfungsteile mit mangelhaft beendet kommt es auf folgendes an :
Gehen wir mal davon aus das es so aussieht : Bankwirtschaft: 65% Rewe: 43% und Wiso:49%
So um ein recht auf eine nachprüfung zu haben muss man auch wenn man zwei fünfen hat im schnitt 50%> haben. da werden aber nicht einfach alle drei prüfungsteile addiert und durch drei geteilt !!!!
so dann muss man meistens die mündl. prüfung vor der nachprüfung machen denn wenn man die mündliche verhaun würde bräuchte man keine nachprüfung.
die "zulassung" für die nachprüfung zieht dann folgender maßen aus:
die Bankwirtschaftsnote zählt doppelt, die note der mündlichen Prüfung zählt auch doppelt, wiso und rewe zählen jeweils einfach.
so und wenn das alles zusammen gerechnet dann über 50% ergibt kann man in die nachprüfung.
die nachprüfung wird in dem fach geführt in man die bessere 5 hatte ;)
und ganz wichtig noch, die nachprüfung wird von dem Behrufsschullehrer in eurem jeweiligen ausschluss geführt (in jedem ausschluss gibt es einen berufsschullehrer)
so die bewertung der nachprüfung sieht folgendermaßen aus: die schriftliche note in der man die 5 hat zählt doppelt. und die note die man in der nachprüfung erhält zählt einfach.
das würde bei unserem beispiel bedeuten das:
49x2=98 so das heisst man müsste in der nachprüfung mindestens 52% erreichen und man hätte seine prüfung bestanden.
ich hoffe ich konnte weiter helfen!.
achja und @Bockily man darf max. eine 5 haben!!! auch wenn man mit zwei fünfen über 50% wäre!! |
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