Gültige Regelung um nicht in die mündl. Nachpr. zu |
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Verfasst am: 24.11.2010 19:34 |
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Hallo Zusammen,
haut das hin was hier steht:
http://www.ifl-muc.de/wcms/Clients/106200401071501/Documents/312/Informationen%20f%FCr%20den%20IFL-Kurs%20240.pdf
ist ein .pdf File.
mir geht es um Punkt 1.3 bestehen der Prüfung.
mind. 300 von 600 punkten bzw in den drei schriftl. Fächern mind. 50% im Schnitt ( BBL doppelt ) ohne eine 3 zu haben um eine 5 auszugleichen?
Also 60 (BBL) + 60(REWE) + 40(WISO) %
ist im Schnitt ja über 50% sind aber 4 + 4 + 5. Kommt man dann so sauber zur mündl. Abschlussprüfung durch ohne das 5er Fach mit einer Nachprüfung oder einer drei auszugleichen?
Viele Grüße
Andy |
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Verfasst am: 24.11.2010 19:44 |
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Die Aussagen sind richtig. |
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Verfasst am: 24.11.2010 19:53 |
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draf man also in einem prüfungsfach eine 5 haben, wenn man die ausgleichen kann oder ist die prüfung dann nicht bestanden? |
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Verfasst am: 24.11.2010 20:26 |
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meine Frage ging ja sogar darüber hinaus, dass wenn man eine 5 hat und keine drei dazu sondern nur durch die prozentualen Anteile der anderen Prüfungsfächer über die 50% kommt, hat man bestanden.
Seit wann gilt diese Regelung denn? Wir haben noch vor ein paar Wochen erklärt bekommen, dass man eine drei benötigt um eine 5 auszugleichen bzw um eine mündliche Nachprüfung zu umgehen.
Viele Grüße
Andy |
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