Wirtschaftslehre Aufgaben anfechtung |
|
|
Verfasst am: 25.11.2010 12:00 |
|
|
Wie ist es wenn wir die Themen die in der Prüfung gefragt worden sind, nicht bearbeitet haben....oder wenn der Lehrer unqualifiziert ist.....besteht dann die Möglichkeit auch Aufgaben Anzufechten, die man nicht wirklich in der Schule behandelt hat????
Ich habe in WL die eine Aufgabe wo man die Zinsen berechnen musste, 1788,88 € raus, musste aber aufrunden.....bekomme ich da teilpunkte ? oder wird das ganze als falsch bewertet? |
|
|
|
Verfasst am: 25.11.2010 12:29 |
|
|
Das Risiko, dass der Lehrer seinen Lehrplan einhält und deshalb bestimmte Themen außerhalb des Lehrplans nicht behandelt, liegt beim Prüfling. |
|
|
|
Verfasst am: 25.11.2010 13:06 |
|
|
Aus diesem Grund ist es wichtig, sich nicht auf die Berufsschule und/oder den bzw. die Lehrer zu verlassen, sondern privat "vorzusorgen". Es gibt einige sehr gute Vorbereitungsbücher bzw. Karteikarten auf dem Markt und zudem kann man sich alte IHK-Prüfungen bestellen bzw. bei seinem Ausbildungsleiter kopieren (wenn er seine Arbeit ordentlich macht, hat er alte Prüfungen zzgl. Lösungen).
Und das Wissen, dass man bei dem Ergebnis 1.788,888888888 auf 1.788,89 Euro aufrunden muss, hat nichts mit Berufsschule oder dem Lehrer zu tun - das ist Allgemeinbildung.
Nichts desto trotz steht es dir natürlich frei, nach deiner mündlichen Prüfung gegen die Mitteilung deines endgültigen Prüfungsergebnisses fristgerecht Widerspruch einzulegen und deine Begründung schriftlich darzulegen. |
|
|
|