Anfechtung Aufgabe 10??? |
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Verfasst am: 25.11.2010 18:20 |
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Also die Aufgabe war, dass man die jeweiligen Lesitungsträger zuordnen sollte. Bei dem ersten war der 23 jährige Azubi angesprochen, dem der Arzt empfiehlt eine Krebsvorsorge zu treffen. Lt Ihk ist hier die Krankenkasse als Leistungsträger einzutragen.
Laut dem 5. Sozialgesetzbuch §25 Absatz 2, besteht jedoch der gesetzliche Anspruch auf Krebsvorsorge bei Männern erst ab einem Alter von 45 Jahren. Das bedeutet, dass der Zahlungspflichtige und somit Leistungsträger der Patient (hier der Azubi) ist und die Kosten in voller Höhe zu tragen hat.
Folge hieraus ist, dass nicht die Krankenkasse Leistungsträger ist, sondern die 4. Antwort --> keiner der 3 genannten und somit die Nummer 4
Was sagt ihr dazu? |
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Verfasst am: 25.11.2010 18:58 |
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Soweit ich mich erinnern kann, war von einer 23-jährigen Frau die Rede, was sagt denn da das Sozialgesetzbuch? |
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Verfasst am: 25.11.2010 18:59 |
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Es wird sowieso Anfechtungen geben. Gab‘s bei euch nicht eine Aufgabe, wo man die Tarifgruppe oder so ähnlich zuordnen musste?
Diese Aufgabe ist falsch gestellt. Es gibt Banken, die haben die Tarifgruppen im Manteltarifvertrag stehen, andere widerrum wie Sparkassen werden nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt und somit steht es nicht im Manteltarifvertrag.
Ein Brief ist schon unterwegs zur IHK. |
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Verfasst am: 26.11.2010 10:14 |
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hast du den brief geschrieben? hattest du nochmehr anfechtungen? wie läuft das eigentlich ab? muss man sich nur "beschweren" oder handfeste beweise ( im sinne von paragraphen) erbringen?
das dumme ist ja nur weder, dass man seine aufgaben nicht mitnehmen durfte. |
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Verfasst am: 26.11.2010 11:32 |
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Die Sparkasse is meines Erachtens nach eine Anstalt des öffentlichen Recht und kein Kreditinstitut dito Kapitalgesellschaft ....also is des Humbuck mit den Tarifverträgen. |
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