Prüfung bestanden, wer weiß das schon? |
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Verfasst am: 15.02.2011 21:29 |
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Hallo.
Ich hab irgendwie ne kleine Diskrepanz.
Hier heisst es auf der Seite
Wann habe ich die Abschlussprüfung nicht bestanden?
Wenn du im Gesamtergebnis und in drei Fächer nicht mindestens ausreichend erreichst.
Wenn ein Fach mit mangelhaft bewertet wird.
Sprich ich darf als Gesamtergebnis 50 % haben und habe bestande.
Bei der IHK Kassel steht aber
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht
unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die
Prüfung nicht bestanden.
Was soll ich denn nun glauben?
Hier sind es 50 %, bei der IHK Kassel 60%
Bitte Antworten |
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Verfasst am: 15.02.2011 21:46 |
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Du musst mindestens 300 von 600 Punkten erreichen um die Prüfung zu bestehen. |
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Verfasst am: 15.02.2011 21:50 |
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warum schreibt die ihk kassel dann
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht
unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die
Prüfung nicht bestanden. |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:04 |
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Unsinn, hab gerade nachgeschaut.
Zitat IHK-Kassel:
"Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
• im Gesamtergebnis
• in drei der vier Prüfungsfächer
jeweils mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die
Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht
bestanden."
Wo steht da was von 60%? Ausreichend ist 50%. |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:14 |
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hm dann werd ich mich wohl verlesen haben |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:15 |
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also wenn ich 4 mal 50 % habe,dann hab ich bestanden? |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:17 |
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ps. kannst mir mal den Link geben bitte? |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:17 |
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...Ich schrieb doch, dass du in jedem Fach mindestens 50% erreichen musst, sprich 300 Punkte. |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:23 |
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Das ist ja auch schon wieder falsch.
Ich kann ja auch z.b. in einem Fach eine 5 Haben, da ist ja nicht schlimm, bei 5 fünfen muss ich ja zur mündlichen nachprüfung,oder? |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:32 - Geaendert am: 15.02.2011 22:33 |
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Junge, machst du das extra oder bist du schwer von Begriff?
Meine Antwort stimmt zu 100%. Es gibt keine fünf Prüfungsfächer, also kannst du auch keine 5 fünfen haben.
Und du bist durchgefallen, wenn du schrfitlich in jedem Fach eine fünf hast. |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:34 |
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ich bin nicht durchgefallen, wenn ich in allen 3 schriftlichen ne 5 hab bzw auch noch in der mündlichen?
HAST DU Icq? |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:38 |
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Man ist direkt durchgefallen wenn
- dreimal die Note 5 oder
- einmal die Note 6
erzielt wurde.
Wenn zweimal die Note 5 erzielt wurde, dann gibt es eine Ergänzungsprüfung.
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.
Das ist deutschlandweit gleich und auch die IHK Kassel hält sich daran!!! |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:41 |
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Okay, das ist gut.
Hab ich also zwei mal 50 %, dann eine schlechte 5, dann muss ich in der mündlichen es schaffen um aus allen pfüfungsfächern mindestens 50 % zu bekommen |
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Verfasst am: 15.02.2011 22:47 - Geaendert am: 15.02.2011 22:49 |
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Sorry aber entweder Du veräppelst uns hier oder Du kannst nicht lesen.
1xweniger als 50% und mindestens 30%=nicht durchgefallen
2xweniger als 50% und mindestens 30%=mündliche Nachprüfung
In dieser mündlichen Nachprüfung müssen die Punkte welche einem zu 50% fehlen doppelt nachgeholt werden.
Beispiel: Ergebnis Prüfung 46% dann muß in der mündlichen Nachprüfung mindestens 58% (50%+2x4%9) erreicht werden
mindestens 3xweniger als 50%=direkt durchfallen
oder 1xweniger als 30%=direkt durchgefallen |
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Verfasst am: 15.02.2011 23:03 |
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Und diese Nachprüfung, wird die erst rangezogen wenn ich insgesamt nach 3 scheriftlichen und 1 mündlichen unter 50% bin? |
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Verfasst am: 16.02.2011 08:50 |
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Sag mal soll ich Dir die Antwort auf Englisch oder Französisch schreiben damit Du es verstehst???
Was an meinem vorigen Post ist denn nicht zu verstehen????
2xweniger als 50% und mindestens 30%=mündliche Nachprüfung
Wenn Du also in 2 Prüfungsteilen (dazu zählt die "normale" mündliche Prüfung auch dazu) die Note "mangelhaft" hast kannst Du die mündliche Ergänzungsprüfung machen.
Wieviel Punkte Du dann zum Bestehen benötigst, habe ich Dir ja schon weiter oben erklärt. |
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Verfasst am: 17.02.2011 17:30 |
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ganz ehrlich...
ich glaube es ist sehr wichtig, dass du dich darüber informieren musst, wenn du die prüfung nicht bestanden hast!
Hier wurden bereits 3 mal korrekte ausführliche Antowrten gepostet. aber du hast es immernoch nich verstanden.... |
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Verfasst am: 17.02.2011 19:43 - Geaendert am: 18.02.2011 16:41 |
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Nach der mündlichen Prüfung erhält der Prüfling die Bescheinigung. Daraus geht hervor, ob man die Prüfung bestanden hat.
Somit weiß jeder ab diesem Zeitpunkt, ob er bestanden hat. |
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