Abschlussprüfung |
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Verfasst am: 03.05.2011 11:27 |
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Hey wie war es bei euch ?
Ich fand Teil mit den Fällen angemessen und den programierten mehr als kompliziert |
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Verfasst am: 03.05.2011 11:31 - Geaendert am: 29.09.2011 21:17 |
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Verfasst am: 03.05.2011 11:32 |
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ich erinner mich nicht das da materiell stand |
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Verfasst am: 03.05.2011 11:35 - Geaendert am: 29.09.2011 21:17 |
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Verfasst am: 03.05.2011 11:52 |
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Hallo :)
Habt ihr euch die Lösungen im programmierten Teil notiert?
Kann dazu vielleicht jemand Vergleichsergebnisse zur Verfügung stellen? |
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Verfasst am: 03.05.2011 12:10 |
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musste bei den programmiert die grunderwerbssteuer von dem kaufpreis + kosten erschlossenes gründstück oder nur der kaufpreis |
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Verfasst am: 03.05.2011 12:13 |
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Nur Kaufpreis. Das Grundstück wird erst später erschlossen, fällt somit nicht unter die Grunderwerbssteuer. |
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Verfasst am: 03.05.2011 12:37 |
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Im Hinblick auf morgen , habt ihr irgendwelche Vermutungen? Rechnein Rewe, WISO Schüttelt man sich aus den Ärmel, mit Abgrenzungsposten, Bilanz, Kostenrechnung.
Andere Ideen? |
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Verfasst am: 03.05.2011 12:38 |
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Huhu,
bei mir lief es so lala, kann überhaupt nichts einschätzen!
Hat einer vll. die Prüfung, damit ich meine Ergebnisse in den Rechner eintragen kann? Denn so aus dem Kopf weiß ich leider nicht mehr, was ich genommen habe ;) |
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Verfasst am: 03.05.2011 12:42 |
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Rechnungsabgrenzung ist gar nicht Bestandteil des Prüfungskatalogs. Vielleicht mal kurz zuordnen, aber bestimmt nicht buchen, denn die Konten gibts gar nicht im Kontenplan.. |
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Verfasst am: 03.05.2011 13:13 |
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Beim Grundstück stand nicht da, ob es noch erschlossen werden muss oder ob es die Erschließungskosten der Gemeinde sind. Damit müsste die IHK beides anerkennen. Da es in dem Fall nach Urteil mit in die Grunderwerbssteuer fällt. |
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Verfasst am: 03.05.2011 13:43 |
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Welche Spalte habt ihr bei Fall 1 für die Erbschaftssteuermeldung genommen?
Tag des Todes oder den Tag davor ?
(ich weiß leider nicht mehr die Daten) |
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Verfasst am: 03.05.2011 14:03 |
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dan tag davor, weil man ja den tagesendsaldo vom todesvortag nimmt. |
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Verfasst am: 03.05.2011 14:09 |
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Normal muss man vom Vortodestag nehmen (bei Guthaben).
Mich hat nur gewundert, weil auf den "Formular" stand : "....am Todestag" . da wusste ich nun nicht was die nun wollten. |
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Verfasst am: 03.05.2011 14:15 |
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Hat jemand nen Plan, wo man die Prüfung herbekommt? Weil durften ja nicht mitnehmen, aber vllt gibt die IHK die ja irgendwo aus. Hab mir meine Antworten net aufgeschrieben =/ |
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Verfasst am: 03.05.2011 15:30 |
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Hi.
Also bzgl. der Frage mit der Erbschaftssteuermeldung: Ich habe mich da auch gewundert, dass da "AM Todestag" stand und habe daraufhin einen der Prüfer gefragt.
Ich habe gefragt ob wir das Todestagsdatum nehmen sollen, oder es so machen sollen, wie wir es gelernt haben. Er sagte das Todestagsdatum. Ich habe mich noch mal rückversichert, in dem ich noch drauf zeigte und er es mir abermals bestätigte!
Wenn das nun als Fehler angerechnet werden sollte, werde ich nicht akzeptieren. |
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Verfasst am: 03.05.2011 15:35 |
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Du musst die Endsalden des Vortodestages nehmen. In der Erbschaftssteuermeldung steht, dass man den Saldo um 24 Uhr des Todestages nehmen muss, also Endsaldo Vortodestag. |
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Verfasst am: 03.05.2011 15:39 |
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Ja, die Theorie scheint uns allen hinreichend bekannt.
Es geht um den Fakt, dass Aufgabenstellung falsch formuliert wurde (oder zumindest irreführend) UND auf Nachfrage hin diese nicht korrigiert / berichtigt wurde. |
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Verfasst am: 03.05.2011 15:42 |
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Blöd gelaufen, wenn der Prüfer dir etwas falsches erzählt. Mir ist auch etwas sau dummes passiert, was nicht passieren darf. Man kann es nicht ändern. Hinnehmen und auf morgen konzentrieren. |
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Verfasst am: 03.05.2011 16:06 |
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Und hat denn jetzt nun irgendwer Lösungen?Die Frage wurde hier schon zweimal übergangen :P
Was habt ihr bei dem Fremdwährungskonto genommen?Und sollte man den Vergleich zwischen Leasing und Kredit oder Kreditangebot bei denen und uns vergleichen und Vorteile nennen? |
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