Aufgabe 13 Börsengang |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:20 |
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Wieso ist die die Antwort nicht richtig?
Nach erfolgreicher Zuteilung kann vom Emmittenten ein weiterer Teilbetrag zu den ursprünglichen Bedingungen zwecks Marktpflege bereitgestellt werden. |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:27 |
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Weiß ich auch nicht, hätte auch gedacht, dass das rochtig ist. War aber auch echt ne doofe Frage |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:44 |
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Ist auch richtig das ist der Green Shoe ...
Außerdem steht in der ersten Aufgabe das durch das Bookbuildung ein fairer Preis ermittelt wird.. Beim Bookbuilding wird grundsätzlich ein zu teurer Preis ermittelt ! |
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Verfasst am: 22.11.2011 16:02 |
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aber der Prüfungsrechner gibt die andere Lösung vor. |
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Verfasst am: 22.11.2011 16:06 |
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Ja der Meinung bin ich auch, dass das mit dem Greenshoe stimmt also beim Bookbuilding -Verfahren da werden doch nur Gebote abgegeben und kein fairer Preis ermittelt?!
DIe Fragen waren alle so verdamm blöd =( |
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Verfasst am: 22.11.2011 16:19 |
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Gibt es den Prüfungsrechner schon und wo ist er? |
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Verfasst am: 22.11.2011 16:33 |
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hoffe auch, dass das mit dem green shoe stimmt.... würde mein ergebnis noch etwas nach oben pushen. konventionell lief schon so schlecht. andererseits lt prüfungsrechner ist das ja falsch. und meitens hat der rechner recht:( |
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Verfasst am: 22.11.2011 16:33 |
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auf der startseite ist der prüfungsrechner verlinkt. n bisschen weiter unten |
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Verfasst am: 22.11.2011 17:09 |
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Greenshoe und Bookbuildung betreffen die Emission. Nach der Erstausgabe werden die Aktien an der Börse eingeführt. |
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Verfasst am: 22.11.2011 17:11 |
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@ weidener
das bedeutet für die Aufgabe was? |
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Verfasst am: 22.11.2011 17:18 |
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Das versteh ich auch grad nicht.... |
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Verfasst am: 22.11.2011 17:22 |
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jedenfalls wurde beim prüfungsrechner jetzt mit lösung " greenshoe" gerechnet..... |
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Verfasst am: 22.11.2011 17:27 |
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ja, das hab ich auch grad gesehen. hoffe, das stimmt jetzt alles so!!:))) |
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Verfasst am: 22.11.2011 17:39 |
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ich bin noch der Meinung das die 1 richtig ist, das mit dem Bookrunner, denn es können nicht einfach so mehr Aktien emittiert werden als vorher festgelegt, der Greenshoe muss vorher vereinbart werden und kommt nur zur Anwendung wenn die Nachfrage an neuen Aktien das Angebot erheblich übersteigt :
Greenshoe
Terminus für eine SONDERVEREINBARUNG zwischen dem Emissionskonsortium und der Emittentin im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens. Die Sondervereinbarung wird für den Fall getroffen, daß die Nachfrage das ursprünglich anvisierte Emissionsvolumen erheblich überschreitet. Danach werden dem Emisionskonsortium bei entsprechender Nachfrage Mehrzuteilungen zu Ursprungskonditionen eingeräumt. |
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Verfasst am: 22.11.2011 17:43 |
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Sonderverinbarung bedeutet ja nicht, dass das schon zu Emissionsbeginn festgelegt sein muss.
Es bedeutet nur, dass es eine besondere Art der Vereinbarung ist, nachher noch mehr Aktien auszugeben (genauer handelt es sich hier um eine Call-Option für den Bookrunner, der diese erworbenen Aktien dann verkaufen kann). Das muss aber nicht schon vorher festgelegt werden. Warum auch, schließlich hat ja keiner einen Nachteil davon. |
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Verfasst am: 22.11.2011 17:59 |
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Antwort 1 stimmt nicht, da die Festsetzung des Emissionskurs nicht nach dem Meistausführungsprinzip erfolgen muss. Der Bookrunner ist hier nicht an ein festes System gebunden.
Das Meistausführungsprinzip kommt bei der Kursfeststellung von Börsenkursen im Auktionsverfahren zur Anwendung. |
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Verfasst am: 22.11.2011 18:57 |
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Ich weiß nicht mehr welche nr. das war, aber ich hab das mit dem fairen Preis, und das beim Bookbuilding sowohl im Interesse des Emittenten als auch des Investors ist.
War das nr.1? |
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Verfasst am: 22.11.2011 19:26 |
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welche nummer war das mit dem greenshoe? |
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