Aufgabe 19 Sicherungsübereignung. |
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Verfasst am: 23.11.2011 09:30 |
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Warum ist Antwort 4 nicht richtig?
Falls die Feuerverzinkerei Gmbh die sicherungsübereignete Produktionsanlage an einen gutgläubigen Dritten weiterverkauft, so hat die Kreditbank AG gegen diesen einen Herausgabeanspruch |
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Verfasst am: 23.11.2011 09:32 |
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weil die Feuerverzinkerei dann im Namen der Bank verkauft. So haben wir es in nem Seminar gelernt, dass ist der SChutz vor gutgläubigem Verkauf |
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Verfasst am: 23.11.2011 11:00 |
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Die Kreditbank hat keinen Herausgabeanspruch. Gutgläubiger Erwerb von Sachen in rechtmäßigem, unmittelbaren Besitz des Veräußerers. |
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Verfasst am: 23.11.2011 11:29 |
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Das ist doch der Sinn des gutgläubigen Eigentumserwerbs:
Ein Käufer, welcher in gutem Glauben eine Sache von einem rechtmäßigem Besitzer erwirbt, kann vom ursprünglichen Eigentümer nicht zur Herausgabe der Sache verpflichtet werden.
Dies gilt jedoch nicht bei gestohlenen Sachen, denn an gestohlenen Sachen kann niemals gutgläubig Eigentum erworben werden. |
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