Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 89
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Aufgabe 19 Sicherungsübereignung.
 
allesprima00
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.11.2011 09:30
Warum ist Antwort 4 nicht richtig?

Falls die Feuerverzinkerei Gmbh die sicherungsübereignete Produktionsanlage an einen gutgläubigen Dritten weiterverkauft, so hat die Kreditbank AG gegen diesen einen Herausgabeanspruch
Patstar89
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.11.2011 09:32
weil die Feuerverzinkerei dann im Namen der Bank verkauft. So haben wir es in nem Seminar gelernt, dass ist der SChutz vor gutgläubigem Verkauf
Pandora13
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.11.2011 11:00
Die Kreditbank hat keinen Herausgabeanspruch. Gutgläubiger Erwerb von Sachen in rechtmäßigem, unmittelbaren Besitz des Veräußerers.
lapaloma0815to
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.11.2011 11:29
Das ist doch der Sinn des gutgläubigen Eigentumserwerbs:

Ein Käufer, welcher in gutem Glauben eine Sache von einem rechtmäßigem Besitzer erwirbt, kann vom ursprünglichen Eigentümer nicht zur Herausgabe der Sache verpflichtet werden.

Dies gilt jedoch nicht bei gestohlenen Sachen, denn an gestohlenen Sachen kann niemals gutgläubig Eigentum erworben werden.
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse