Hilfe!!! |
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Verfasst am: 23.11.2011 18:02 |
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Ich habe heute erfahren das in der Mitte von den Seiten zum Schreiben für die offenen Fragen Konzeptpapier war und falls man dort irgendetwas geschrieben hat wird das nicht bewertet!!!!!
Was meint ihr wird das wirklich nicht bewertet ?! :( |
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Verfasst am: 23.11.2011 18:04 |
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Und wurde gesagt, es kommt auf die Gutmütigkeit des Prüfers an |
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Verfasst am: 23.11.2011 18:18 |
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Also unser Prüfer hat gesagt, es wird definitiv nicht bewertet. Wie der Name schon sagt, es handelt sich hiebei um ein "Konzeptpapier". Wir musste die Seiten sofort rausreißen, damit es zu keinen missverständnissen führt. Natürlich eine blöde Lage für dich, wenn du darauf geschrieben hast. Letzlich kannst du nur noch darauf hoffen, dass er Prüfer gutmütig ist. <3 |
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Verfasst am: 23.11.2011 18:23 |
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Bei uns war zu wenig Korrekturpapier dabei und unser Lehrer meinte wir sollen aufs Konzeptpapier schreiben, sie als Lehrer werten auch diese aus. |
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Verfasst am: 23.11.2011 18:27 |
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Bei uns meinten sie auf dem Konzeptpapier zu schreiben wäre kein Thema aber es MUSS auf den Korrekturseiten ein DEUTLICHER Vermerck angebracht werden, das das Papier als Prüfungspaier benutzt wird, ansonsten nicht |
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Verfasst am: 23.11.2011 18:28 |
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Kann nicht sein, dass ihr zu wenig Papier hattet, da jeder Prüfling dieselbe Anzahl von Papieren erhalten hat. Ich kann nur das widergeben, was der Prüfer uns mitgeteilt hat. Unszwar: Dass die Komzeptpapier definitiv nicht bewertet werden und das man die Seiten sofort bei Erhalte der AP rausreißen soll. Es ist die Pflicht des Aufsehers, den Prüflingen dies mitzuteilen. LG |
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Verfasst am: 23.11.2011 18:47 |
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Ja die gleiche Anzahl schon , einige haben aber noch welches gebraucht und er sagte wir sollen da drauf schreiben und sie bewerten das dann. |
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Verfasst am: 23.11.2011 19:09 |
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Ja, wir mussten das auch gleich rausnehmen.
Aber bewertet Euer Lehrer denn nciht Eure Prüfung? Wenn er das zu Euch gesagt hat, dann ist das doch egal;) |
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Verfasst am: 24.11.2011 00:13 |
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Bei euch kontrollieren eure Lehrer die Prüfungen?? Oh!
Wir haben z.B. gar nicht in der Schule geschrieben sondern in einer BANK am anderen Ende des Landkreises, die Prüfer waren Leute aus der Bank dort.
Unser Lehrer kontrolliert NICHT unsere Prüfungen.
Uns wurde auch gesagt, wir können auf dem Konzeptpapier schreiben (einigen Leuten war auch das "offizielle" Papier ausgegangen), wenn wir oben den Vermerk durchstreichen und DEUTLICH schreiben, dass es bewertet werden muss.
Sollten die Seiten aber auch anfangs heraustrennen. |
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Verfasst am: 24.11.2011 00:33 - Geaendert am: 24.11.2011 00:34 |
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Falsch, svenny. Deine Lehrer kontrollieren deine Prüfung, egal wo du schreibst.
Es ist in der Prüfungsordnung vorgesehen, dass ein Praktiker und ein Theoretiker, in dem Fall dein Lehrer die Fälle kontrollieren.
Konzeptpapier wird bewertet, wenn man die Schrift durchstreicht und draufschreibt, dass es bewertet werden soll, weil man eben keinen Platz mehr hatte. |
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Verfasst am: 24.11.2011 23:44 |
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Ach ich Idiot hab 2 komplette Fälle auf dem Konzeptpapier... also wenn das nicht gewertet wird, dann ist der Prüfer in meinen Augen schon ein großes Ar******, habe meine Ausbilderin sofort darüber informiert, sie hat das auch an die IHK weitergegeben und meine Prüfung gesondert aussortiert. Irgendwo sehe ich das auch nicht ein, 1. war es total sinnlos gemacht das Konzeptpapier rausreissen zu müssen und 2. wenn die doch sehen das ich sogar manche Sätze einfach auf dem Konzeptpapier fortgesetzt habe und 2 ganze Fälle dort habe (nicht 1 oder 2 Ergebnisse) dann finde ich es mehr als human dies zu werten. Alles andere spricht in meinen Augen gegen jede Menschlichkeit. |
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Verfasst am: 25.11.2011 00:41 |
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Wieso ist es unmenschlich, wenn die Fälle nicht gewertet werden?
Es ist dein Versäumnis, wenn du nicht in der Lage bist, richtig zu lesen.
Wenn du Glück hast, werden sie gewertet und wenn nicht, dann darfst du dich auch nicht beschweren.
Ich hab im Sommer z.B. eine Teilaufgabe mit 9 Punkten überlesen und das hat mich eine Note gekostet.
Selbst schuld.
Im realen Leben würdest du eventuell eine Abmahnung oder gekündigt werden, wenn du eine wichtige Aufgabe total versaust und dem Unternehmen somit größere Vermögensschäden einbringt.
Vermögensschäden, egal ob beabsichtigt oder nicht, sind Gründe für außerordentliche Kündigungen, wenn der Arbeitgeber es drauf anlegt. |
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Verfasst am: 25.11.2011 00:57 |
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Weisheit des Tages ...
Oh Gott kotzt mich das hochtrabende Gelaber mancher Forumsteilnehmer hier an ... |
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Verfasst am: 25.11.2011 02:51 - Geaendert am: 25.11.2011 02:53 |
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so hochtrabend sich das auch angehört hat, was Technology geschrieben hat
er hat vollkommen recht.
direkt auf dem lösungsblättern, wo der text geschrieben werden sollte, waren hinweise aufgelistet. da wurde nochmal mit dicker schrift auf das konzeptpapier und dem umgang damit hingewiesen.
und selbst wenn man das nicht gelesen hat, war doch eindeutig zu erkennen, dass das konzeptpapier anders aussah, als das eigentliche lösungspapier. spätestens dann hätte man stutzig werden müssen und vielleicht mal einen der IHK-leute fragen sollen
wenn die IHK und deine prüfer (diese müssen übrigens NICHT die berufsschullehrer sein, sondern müssen nur IHK-prüfer aus diesem fachgebiet sein. sind dann in der praxis meistens dann die berufsschullehrer. so wurde es mir zumindest von der IHK erklärt) trotzdem dein konzeptpapier bewerten, kannst du echt dankbar sein. wenn sie es nicht tun, ist natürlich blöd dir gegenüber und auch nicht sonderlich hilfsbereit, aber die haben genauso ihre regeln, wie du deine auch hast.
du kannst auch niemanden einen kredit gewähren, wenn der kunde die selbstauskunft falsch ausgefüllt hat, weil er nicht gelesen hat, was er da tun soll oder nicht auf deine hinweise gehört hat. |
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Verfasst am: 25.11.2011 13:21 |
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Naja ihr vergleicht 2 total unterschiedliche Dinge. Ich weiss nicht einmal richtig ob ich überhaupt auf das Konzeptpapier geschrieben habe. Ich hab‘s am Anfang einfach nicht rausgerissen, sondern einfach weiter geschrieben. Klar gibt es Regeln, aber wenn ich höre das manche, die kein Platz mehr hatten einfach das Konzeptpapier benutzen sollten, dann ist es für mich mehr als unverständlich was Ihr mir hier sagt. Das zu deiner Teilaufgabe Nummer 9.) ist was komplett anderes, stell dir vor, du hast 2/3 deiner Prüfung auf das falsche Papier geschrieben. Jetzt bist du Prüfer und siehst das ganz genau, wurdest vorher daraufhin gewiesen und du willst mir tatsächlich sagen, dass hat nichts mit Menschlichkeit oder nicht zu tun? Naja wie auch immer ist kein Vorwurf, ich hoffe wirklich nur das es gewertet wird, falls nicht ist es mehr als ärgerlich, denn dann fall ich wegen so einem **** durch. |
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Verfasst am: 25.11.2011 14:02 |
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Hallo @ alle =)
Ist vllt. ne dumme Frage, aber gibt es bei den Prüfungsnoten (BBL, REWE und WISO), die von der IHK nach der Korrektur der Abschlussprüfungen vergeben werden eig. auch ne 3+ oder 3- usw.?
Z.B.:
Wenn ich irgendwo 53% oder so habe, bekomme ich dann ne 4-?
Oder ist alles, was über 50% ist, egal ob deutlich drüber, oder nur knapp definitiv ne 4?
Wenn es z.B. ne 4- gibt, zählt das dann als 5 und somit "durchgefallen", oder wird das immernoch als 4 gewertet?
Vielen Lieben Dank schonmal für Eure Hilfe und schonmal ein schönes Wochenende an alle.
Lieben Gruß |
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