Frage zur Scheckauszahlung |
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Verfasst am: 24.11.2011 12:02 |
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Also ich persönlich höre was die Auszahlung des Scheckes betrifft von allen Seiten andere Ergebnisse.
Auf der einen Seite eben, dass er bar ausgezahlt werden könnte, da laut Gesetz doch nur die bezogene Bank an den Vermerk "nur zur Verrechnung" gebunden ist (?), aber auf der anderen Seite, dass es nicht bar ausgezahlt wird, weil es ein Orderscheck ist. Ist das in der Praxis so oder auch gesetzlich geregelt? Weiß jemand möglicherweise was da korrekt ist?
Und wegen der Berechnung der Soll- und Überziehungszinsen.. wie war das gemeint mit "an fremden" und "an eigenem Bankplatz"? Keiner meiner Mitauszubildenden hatte den Begriff schonmal gehört..
Wäre dankbar über eine schnelle Antwort :-)
Liebe Grüße |
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Verfasst am: 24.11.2011 12:24 |
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meiner meinung war es ein anderer bankplatz (also nächster buchungstag + 3tage), weil die eine bank in münster war und die andere bank in einer ganz anderen stadt.
bei wikipedia findet man einen artikel "bankplätze der deutschen bundesbank", da kannst ja mal gucken. |
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Verfasst am: 24.11.2011 12:25 |
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Scheckrechtlich darf man den Scheck auszahlen. Das war ja selbsterklärend :-)
Aufgabe e) Darf man den Scheck auszahlen?
Aufgabe f) Warum wird die Bank das aber nicht machen?
Das war ja mehr als eindeutig :-)
Und es war auch mal eine programmierte Fragen aus den Jahren davor. |
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Verfasst am: 24.11.2011 12:28 - Geaendert am: 24.11.2011 12:28 |
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@Eike_Reinders
Ahh okay, das klingt logisch.
Der Begriff "Bankplatz" war für mich irgendwie irritierend, noch nie gehört...
@Hannelore
Ja, das dachte ich mir auch, wobei ich dann geschrieben habe, dass er ausgezahlt werden kann, aber gegen Ende noch so einen kleinen Schwenker, dass es eben ehr unüblich bei Orderschecks wäre.
Meinst du das wird negativ angerechnet? (Punktabzug)
@beide
Danke aufjedenfall schonmal für die fixen Antworten :-) |
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