Mündliche Prüfung |
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Verfasst am: 18.01.2012 18:42 |
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Was kann man machen, wenn man zum Termin nicht erschienen ist, weil man in seinem Kalender ausversehen einen anderen Tag eigetragen, es aber am selben Tag noch dem Prüfungsausschuss , der Ausbildungsabteilung und der Handelskammer gemeldet hat ???
wie stehen die Chancen darauf, dass man noch irgendwie dazwischen geschoben wird?
oder muss man definitiv dann ein halbes Jahr verlängern? |
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Verfasst am: 18.01.2012 18:48 |
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Eigene Dummheit tut weh. Du musst ein halbes Jahr warten, Ausnahmen dürften nicht gemacht werden. |
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Verfasst am: 18.01.2012 21:49 |
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Warum dürfen keine Ausnahmen gemacht werden? |
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Verfasst am: 19.01.2012 21:03 |
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Bayrische Argumentation: Weil‘s nunmal so ist!
Selbst diejenigen die krank bei uns wurden, mussten ein halbes Jahr warten. Wieso sollte man bei einem Azubi, der es nicht auf die Reihe bekommt, einen Termin richtig einzutragen, eine Ausnahme machen?
Fahrlässigkeit wurde noch nie belohnt. |
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Verfasst am: 20.01.2012 11:41 |
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Das mit der Krankheit ist doch absoluter Schmarrn!
Wenn man an seinem ursprünglichen Termin auf Grund von Krankheit nicht kann, bekommt man einen Nachholtermin und zwar direkt nachdem alle offiziellen mündlichen Prüfungen gelaufen sind und nicht erst ein halbes Jahr später.
Ich hatte nämlich selbst diesen Fall! |
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Verfasst am: 20.01.2012 12:24 |
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Technology, da verwechselst Du was!
Für die Schriftliche gibts keinen Ausweichtermin!
Hatte ich bei einem meiner Auszubildenden auch.
Aber für die Mündliche gibts definitiv welche! |
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Verfasst am: 20.01.2012 14:02 |
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Soweit ich mich erinnern kann ist der User Technology schon öfters durch Unwissenheit aufgefallen! Eine Art, die nicht gerade sympathisch macht! |
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Verfasst am: 20.01.2012 16:37 |
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Grinch, in die Ecke und klappe zu. Mit dir hat keiner geredet. Ich weiß mehr als du, dass wissen wir beide.
Zudem sage ich, wie es bei uns gehandhabt wurde. Somit ist auch diese Argumentationsweise entkräftet.
Danke schön, danke! Schönen Tag noch! |
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Verfasst am: 20.01.2012 17:36 |
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Ich sehe dann n och eine Chance, wenn die Mitglieder des Prüfungsauschusses und die IHK mit einer Nachprüfung einverstanden sind.
Es kann, muss aber nicht klappen! |
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