Abschlussprüfung Baden-Württemberg |
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Verfasst am: 16.11.2012 14:30 |
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Eine Frage an die Württemberger: Da man überall was anderes hört, wäre es toll wenn jemand mir sagen könnte, wieviel % man den mindestens in einem Fach erreichen muss, um nicht durchzufallen. Also Bsp. Rewe, muss man 50 % haben oder 30 % ?? Angenommen die anderen Fächer sind nicht kritisch ! Wäre toll, wenn jemand einen Link für mich hätte.... |
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Verfasst am: 20.11.2012 09:26 |
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In jedem Fach (Rechnungswesen, SWL,AWL und mündliche Prüfung) muss jeweils eine Prozent-/punktezahl von 30 vorliegen.
Es werden insgesamt 600 Punkte vergeben:
Swl 200
mündl. Prüfung 200
Awl 100
Rw 100
Insgesamt müssen mind. 300 Punkte erreicht werden um zu bestehen.
Sollte aber in einem der o.g. Fächer eine Punktzahl unter 30 erreicht werden, ist die Prüfung nicht bestanden. |
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Verfasst am: 21.11.2012 15:26 |
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Also genau das ist ja meine Problem! Das mit den 30% ist doch die Bundesweite Regelung! In BW hieß es 50%, und das in jedem Fach.... :/ Aber danke schonmal.... |
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Verfasst am: 21.11.2012 15:31 |
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Also dem obigen Link entnehme ich, dass es dann doch 50% sein müssen, und das überall? |
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Verfasst am: 23.11.2012 14:34 |
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Nein, es muss ganz sicher in jedem Fach mindestens 30% erreicht werden. So ist es in Baden Württemberg. Ganz sicher. |
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Verfasst am: 23.11.2012 17:13 |
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http://www.fes.pf.bw.schule.de/sites/content/Service/downloads/pdf_downloads/pdf_kbs/kbs_bankkaufleute_2010-09.pdf
Zum Bestehen der Kammerprüfung müssen im Gesamtergebnis und in 3 der 4 Prüfungsfächer mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Wenn die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet werden, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern „mangelhaft“ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für dieses Prüfungsfach sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfling auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsfächern befreit werden, wenn die Leistungen bei einer höchstens 2 Jahre zurückliegenden Prüfung ausreichend waren. |
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Verfasst am: 23.11.2012 20:44 |
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Ich danke euch! Aber sehr schade, dass wir in unserer Schule nicht richtig informiert wurden. Es hieß sogar: "eine mündliche Nachprüfung gibt es bei uns nicht, niemals." :( |
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