gespaltenes Ertragswertverfahren |
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 11:40 |
|
|
Hallo, was war das denn mit dem gespaltenen Ertragswertverfahren, laut unserer Bank ist das gar nicht Prüfungsrelevant. Dann wird das doch auch nich gewertet oder? |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 11:42 |
|
|
Doch. |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 11:42 |
|
|
Gewertet wird es bestimmt wenn es in der Prüfung war. Obwohl diese Aufgabe mal wieder gezeigt hat das nur Nischenwissen abgefragt wird. |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 11:43 |
|
|
Die einen verwenden es, die anderen nicht. Problem beim gespaltenen Ertragswertverfahren ist, dass es schon Klagen vor Gericht gab, dass dieses Verfahren zu ungenau ist. Eigentlich MUSS es verwendet werden, aufgrund der unklaren Rechtsprechung kann im Moment aber jeder machen was er will... |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 11:44 |
|
|
ich weis nur, dass das nicht teil des prüfungskataloges ist. genauso wie der bankenorderscheck.
wenn ich deswegen eine schlechtere note bekomme, werde ich mich auf alle fälle beschweren. vielleicht kommt ja was dabei raus^^ |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 11:45 |
|
|
Ich hatte auch keine Ahnung wie ich das berechnen soll. Hab einfach mal geraten damit die Kästchen nicht leer bleiben. Konnte das einer von euch? |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 11:45 |
|
|
Genau das meinte unsere Bank auch, dass das nicht Teil des Prüfungskatalogs ist. Dann wird die Aufgabe bestimmt als immer richtig gewertet :) |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 12:07 |
|
|
Es ist Teil des Prüfungskatalogs..
Da steht: Beleihungswertermittlung gemäß Beleihungswertmittlungsverordnung. Und nach dieser tollen Verordnung wendet man das Verfahren an.
Ich habs aber leider auch nicht -.- |
|
|
|