´gespaltenes Ertragswertverfahren |
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Verfasst am: 27.11.2012 11:44 |
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Aso, die meinten zu uns, dass das nicht im Prüfungskatalog steht sondern nur das einfache Ertragswertverfahren also ohne Bodenwertverzinsung |
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Verfasst am: 27.11.2012 12:50 |
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Also zu uns wurde genau das gleiche gesagt..."Ihr müsst nur das einfach Ertragswertverfahren können"... schlechter witz |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:22 |
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bei uns das gleiche. kann man da nichts machen? |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:33 |
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Doch, in einem anderen Forum wurde schon geschrieben, dass das nicht Teil des Prüfungskataloges ist. Somit muss die Aufgabe ja eigentlich immer richtig gewertet werden |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:35 |
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Im prüfungskatalog steht beleihungswertverfahren. Darunter fällt auch leider das ertragswertverfahren. |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:39 |
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Ja das stimmt, allerdings nur das einfache ohne Bodenwertverzinsung nicht das gespaltene. Wurde uns vonner Bank her zumindest so gesagt ;) |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:54 |
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Ich wusste gar nicht, was das ist? Ich konnte mit der Aufgabe nichts anfangen. Ertragswert- und Sachwertverfahren. Das wurde uns immer wieder von den Lehrern gesagt und auch im Prüfungskatalog steht nichts davon. :( |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:56 |
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angeblich wird es aus der wertung genommen! so habe ich es gehört |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:57 |
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Wer sagt das? Das wäre Bombe :) |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:57 |
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wer sagt das ? |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:01 |
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Echt ? Kann man das jetzt schon sagen ??? |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:04 |
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Ich glaube nicht dass die Aufgabe gestrichen wird, denn im Prüfungskatalog steht Beleihungswertermittlung. Da steht nichts dass nur das Sachwert- und Ertragswertverfahren dran kommt! |
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Verfasst am: 27.11.2012 14:05 |
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Abwarten.. :( Wann kann man hier denn seine vorläufige Note ausrechnen lassen? |
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Verfasst am: 27.11.2012 15:39 - Geaendert am: 29.11.2012 09:11 |
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Der Beleihungswert nach Beleihungswertverordnung ist das gespaltene Ertragswertverfahren.
Dieses Aufgabe wurde schon jahrelang erwartet. Nun wurde sie gestellt. Endlich! |
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Verfasst am: 27.11.2012 17:06 |
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wird auch in Schulbüchern wie dem Grill / Perczynski auf Seite 408 behandelt! |
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Verfasst am: 27.11.2012 17:19 |
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So wie ich das sehe, herrscht im Forum ja allgemeine Empörung über das Ertragswertverfahren an sich. Das war in meinen Augen gar nicht so schlimm. Mich hat einfach nur total verwirrt, dass die angemessene Bodenwertverzinsung auf einmal größer war, als der Jahresreinertrag. Also theoretisch ein negativer Wert der baulichen Anlagen bzw. null, oder seh ich das falsch? |
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Verfasst am: 27.11.2012 18:32 - Geaendert am: 27.11.2012 19:53 |
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Während das Grundstück unendlich genutzt werden kann, ist die Nutzungsdauer des Gebäudes begrenzt. Deshalb wird der Reinertrag pro Jahr auf den Bodenertrag (Bodenverzinsung) und Gebäudeertrag aufgespalten.
Beide Werte waren in der Prüfung gegeben.
Somit musste man nur den Gebäudeertrag mit dem Faktor 16,05 multiplizieren und den Bodenwert dazurechnen. |
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