Korrektur drüber statt drunter geschrieben, was nun? |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:31 |
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Hallo,
Wisst ihr, wie es gewertet wird, wenn man ein Kästchen schwärzt und statt die richtige Lösung drunter, drüber geschrieben hat?
Wo schreibt man denn hin, wenn man die Korrektur auch wieder verändern will? |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:32 |
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Selbe Frage,
ich hab 2 mal ausgebessert und das richtige ergebnis aus platz gründen darüber geschrieben! |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:32 |
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Immer drunter schreiben. Drüber wird nicht gewertet... |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:34 |
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Wenn darüber geschrieben wurde, hoffe ich für euch, dass die die Lösungen nicht als Korrektur für die anderen Aufgaben werten. :/ |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:37 |
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ist das definitiv so dass das nicht gewertet werden kann?? |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:37 |
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Sonja... wenn da kein mehr weil da schonmal ausgebessert wurde? |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:40 |
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Damit es als Korrektur zu verstehen ist, muss ja das richtige Feld geschwärzt sein, also sollte es da keine Verwechslung geben. |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:43 |
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Es steht aber so klar in den Bearbeitungshinweisen:
"Schreiben Sie die neue Lösungsziffer ausschließlich unter die Kästchen, niemals daneben oder darüber." - Ich musste bei einer Aufgabe auch 2 Mal korrigieren und habe es dann drunter gequetscht.. :/ Keine Ahnung, bin kein Prüfer oder Auswerter. |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:45 |
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angeblich werden die bögen nur von einem pc gelesen und der hält sich an regeln ... |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:47 |
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Genau so kenn ich es auch, dass die Lösungsblätter von speziellen Geräten gelesen und geprüft werden. |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:47 |
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Wenn ich wegen n paar punkten nich bestehe in rewe dann muss es doch ne möglichkeit geben das ein prüfer sich das nochmal ansieht. nur weil ein pc nicht das leistet was ein mensch kann ja ein prüfling doch nicht durchfallen, bei mir würde das die übernahme und die unbefristete versauen :/ |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:54 |
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Bei einem geschwärzten Kästchen muss ein Prüfer drüber schauen. |
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Verfasst am: 28.11.2012 17:56 |
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Soweit ich weiß kann man das ausgewertete Ergebnis anfechten. Kannst ja mal hier etwas schnüffeln:
http://www.ra-b-unger.de/pruefungsanfechtung/faq
Warte erstmal deine Auswertung ab. Jetzt kannst du leider erstmal nichts dran ändern... :( Erst später, wenn die Ergebnisse fest stehen und es wirklich sein sollte, dass du nicht bestanden hast, könntest du es evlt. anfechten. :/ Toi toi toi für Dich! Die Meisten von uns haben nur Jahresverträge und auch den Hinweis, dass keiner übernommen wird nach dem Jahr, auch trotz guten Leistungen... |
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Verfasst am: 28.11.2012 18:04 |
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Danke! Schule war ich eigentlich echt okay so 2,2 Schnitt aber ich bin Prüfungspaniker und gerade ReWe hab ich mir das so eingeredet das ich richtig dumm war...
Oman hoffentlich wird es was!!! Euch natürlich auch viel viel Glück!!! |
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Verfasst am: 28.11.2012 18:29 |
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hey,
habe gerade mal in den alten Prüfungen nachgeguckt. Ja es stimmt, dass da steht dass man das Ergebnis drunter schreiben soll. Da steht aber auch: Nicht eindeutig zugeordnete oder unleserliche Ergebnise werden nicht gewertet. Es ist ja zugeordnet..habe nämlich den selben Fehler gemacht. Da steht nirgendwo, dass wenn ein Ergebnis drüber geschrieben wird, dass dies nicht gewertet wird.. :-) |
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Verfasst am: 28.11.2012 18:38 |
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Du machst mir Hoffnung Anne :) |
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Verfasst am: 28.11.2012 18:41 |
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nur darunter wird gewertet, steht auch in den hinweisen |
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Verfasst am: 28.11.2012 19:20 |
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wenn ich bei den buchungen in die Kästchen nichts reingeschrieben habe -also keine 00 .. wird das dann gewertet ? |
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Verfasst am: 28.11.2012 19:41 |
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Also uns hat man gesagt, dass wenn wir bereits einmal verbessert haben und uns dann doch umentscheiden darüber schreiben können. Sollte also keinen Unterschied machen ob darüber oder darunter. Außerdem werden die Prüfungen doch bestimmt manuell nachkorrigiert oder? |
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Verfasst am: 28.11.2012 20:51 |
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@Bienchen19 Gute Frage, weiß das keiner von euch? |
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