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Verfasst am: 05.05.2013 19:56 |
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Hallo,
also der Hauptunterschied ist, dass beim Insolvenzverfahren der Schuldner zahlungsunfähig ist. Seine Verpflichtungen also gar nicht mehr begleichen kann. Ziel ist es, die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen.
Beim Mahnverfahren verfolgt der Gläubiger das Ziel, den Schuldner zum zahlen zu bewegen. Der Vorteil ist hierbei, dass keine Klageerhebung notwendig ist, zur Vollstreckung also kein Urteil benötigt wird.
Am Ende des Mahnverfahrens steht allerdings der Vollstreckungsbescheid -> sprich ein Titel mit dem der Gläubiger seine Forderung vollstrecken kann.
Das war jetzt relativ kurz und kompakt. Wikipedia erklärt Dir das sehr gut und ausführlich.
Schönen Sonntag noch. |
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