Thema ZV: SEPA |
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Verfasst am: 08.05.2014 10:03 |
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Die ungefähre Aufgabenstellung habe ich noch im Kopf, aber wir können ja zusammen versuchen, die einzelnen Sachen wieder zusammen zu bekommen.
1.) Anhand welcher Unterlagen prüfen Sie die Legitimation von Herrn ...? (Vertretungsberechtigter des Sportvereins)
2.) Welche Informationen prüfen Sie anhand der vorgelegten Legitimationsunterlagen?
3.) Nennen und beschreiben Sie 3 Vorteile für die Mitglieder des Vereins beim SEPA-Lastschriftverfahren.
4.) Nennen und beschreiben Sie 3 Vorteile für den Verein beim SEPA-Lastschriftverfahren.
5.) Nennen und beschreiben Sie 3 Verpflichtungen des Vereins beim SEPA-Lastschriftverfahren.
6.) Beschreiben Sie das Höchstlimit (Lastschriftobligo) beim SEPA-Lastschriftverfahren.
Bitte um Ergänzen und Lösungsansätze! |
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Verfasst am: 08.05.2014 10:17 |
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1.) Anhand welcher Unterlagen prüfen Sie die Legitimation von Herrn ...? (Vertretungsberechtigter des Sportvereins)
PA herr......
beglaubigter vereinsregisterauszug
satzung des vereins
2.) Welche Informationen prüfen Sie anhand der vorgelegten Legitimationsunterlagen?
PA herr......- daten, legitimation,
beglaubigter vereinsregisterauszug- ist verein rechtskräftig?
satzung des vereins- wie ist führung/vertretung geregelt
3.) Nennen und beschreiben Sie 3 Vorteile für die Mitglieder des Vereins beim SEPA-Lastschriftverfahren.
-keine Mahngebühren
-man muss nicht dran denken zu überweisen
-gute planbarkeit der geldabgänge
4.) Nennen und beschreiben Sie 3 Vorteile für den Verein beim SEPA-Lastschriftverfahren.
-gute planbarkeit der geldeingänge
-mahnwesen entfällt fast
-weniger bearbeitungsaufwand
5.) Nennen und beschreiben Sie 3 Verpflichtungen des Vereins beim SEPA-Lastschriftverfahren.
kein plan
6.) Beschreiben Sie das Höchstlimit (Lastschriftobligo) beim SEPA-Lastschriftverfahren.
ki prüft bonität des vereins und räumt nach dieser das lastschriftobligo ein, da der verein ja über die ls verfügen kann, falls welche mangels deckung zurück gehen muss der verein das verkraften können ohne sich komplett zu verschulden
so hab ichs.......meinungen? |
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Verfasst am: 08.05.2014 10:33 |
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Naja, die Fragen waren sowieso irgendwie wischi-waschi... normalerweise muss da alles gelten was einen Vorteil für SEPA-Lastschriften bringt.
Andere Frage: Waren es nicht nur 2 Vorteile für die Mitglieder?^^ |
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Verfasst am: 08.05.2014 10:37 |
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Bin auch der Meinung 2 Vorteile für die Mitglieder und 3 für den Verein |
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Verfasst am: 08.05.2014 10:40 |
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Bei 5 hab ich
- nur fällige LS dürfen eingezogen werden
- keine teileinlösung von LS
- kein Einzug ohne gültiges LS Mandat
aber ob das die IHK hören wollte, keine Ahnung ^^ |
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Verfasst am: 08.05.2014 11:10 |
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Bei 5:
Verein kann zwar über das geld verfügen, muss aber bei einem Widerruf innerhalb 8 das geld erstatten.
Wenn Zahlungspflichtiger die Vorlage des LS Mandates möchte, muss der Verein dieser Forderung nach kommen.
Muss berechtigt sein Geld einzuziehen. |
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Verfasst am: 08.05.2014 11:13 |
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waren bei den vorteilen für die mitglieder nicht nur 2 vorteile gefragt? |
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Verfasst am: 08.05.2014 11:28 |
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Zur Baufi:
Bei der Beleihungswertermittlung habe ich 272.000, davon 60% = 163.200
Gesamter Finanzierungsbedarf 174.400 (richtige Antwort müsste 175.000) sein. Monatliche Tilgung waren glaube ich um die 1.166 oder so. Ist das wohl richtig? |
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Verfasst am: 08.05.2014 11:37 - Geaendert am: 08.05.2014 11:39 |
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Für Mitglieder waren zwei Vorteile für Verein drei.
Baufi:
135.000,- Real Kredit - unter 60% Beleihung.
Beleihungswert: 227.000,-
80.000,- Bausparvertrag ( Nachrangig gesichert )
30.000,- Zwischenfinanzierung ( Bis der Sparbrief ausläuft )
30.000,- Eigenkapital ( über Geldmarktfonds )
Gesamtkosten für vorhaben: 275.000 |
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Verfasst am: 08.05.2014 11:56 |
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Ich stimme mit Mucii03 überein.
Die Zwischenfinanzierung ist aber nicht unbedingt notwendig. |
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Verfasst am: 08.05.2014 12:00 |
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Nicht unbedingt notwendig stimmt, allerdings stand in der Aufgabe dass alle Vermögenswerte mit eingebracht werden sollen, ist dann also doch notwendig in dem Falle oder? |
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Verfasst am: 08.05.2014 12:16 |
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M.E. beides richtig. Je nachdem wie du es begrüdest. |
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Verfasst am: 08.05.2014 12:22 |
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Habe mich gegen die Zwischenfinanzierung entschieden, trotz der Angabe mit "allen Vermögenswerten".
Hab das dann einfach als Satz begründet, wie Chuckbang meinte.
Allerdings ist meine Beleihungsgrenze 136.000€ gewesen (glaube ich mich zu erinnern)
227.000 * 0,6 = 136.200€ -> 136.000€
Der Rest ist genau wie vorher angegeben. |
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Verfasst am: 08.05.2014 12:28 |
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G3cko japp das haben wir auch so. |
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Verfasst am: 08.05.2014 12:38 |
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Die beleihungsgrenze war bei mir auch 136.000 verbraucht man alle Vermögenswerte war der realkredit/1a Darlehen nur bei 135.000 |
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Verfasst am: 22.05.2014 11:07 |
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Hallo =).
Weiß vllt noch jemand wie viele Punkte es jeweils auf die einzelnen Fälle gab? |
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Verfasst am: 24.05.2014 15:44 |
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Fall 1: 34 Punkte Zahlungsverkehr
Fall 2: 33 Punkte Geld- und Vermögensanlage
Fall 3: 33 Punkte Baufi |
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