NAchprüfung |
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Verfasst am: 12.06.2003 22:39 |
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Hi Leute,
kann mir mal jemand sagen, wann man eine Nachprüfung machen kann und wie die dann abläuft?
Schönen Abend noch, wir bekommen unsere Ergebnisse frühestens morgen, aber die NAchprüfer haben schon ein schriftliches SChreiben. Also keine Panik, wenn ihr im Großraum Schleswig-Holstein noch keine Ergebnisse habt. Kann nur gut sein:-)
LG |
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Verfasst am: 13.06.2003 09:32 |
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Hey Lotta,
ich muß eine mündl. Nachprüfung wegen einem Punkt machen!!!! Ist echt ärgerlich!!!
Muß denn sonst noch jemand einen machen??
wie bereitet ihr euch daruf vor???
Ich ärger mich so!! Hab echt gedacht, dass ich es locker geschafft habe!!! Wúßte zwar das Wiso in die Hose gegangen ist , aber BWL??? Da dachte ich ich hätte es daruf!!!!! Schade ;-( |
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Verfasst am: 13.06.2003 10:00 |
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@ Kristina84
Du kannst für die Nachprüfung nur die Sachen lernen ohne irgendwelche Fälle, dir werden von jedem Prüfer zu bestimmten Themen fragen gestellt und meist wollen die Definizionen, so war es zumindest bei mir.
Ich mußte im November Nachprüfung machen und hab es net geschafft.
Die Sommerprüfung hab ich jetzt gott sei dank geschafft.
Die Prüfer der IHK Mainz haben gemeint es hat erst ein Azubi die Nachprüfung geschafft hat, ichdrück dir die Daumen |
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Verfasst am: 13.06.2003 10:13 |
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Hallo...
echt ist das sooo schwer???
Ich meine mir fehlt 0.5 Punkte, mehr nicht!!!!
Das ist doch nicht fair!!
In welchem Fach hast du dich nachprüfen lassen??
Das kann ja echt heiter werden, so langsam geht mir ziemlich die Muffe,denn meine Ausbilderin, hat gesagt, dass es nicht so schwer sein wird, und das ich das mal locker packe!! |
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Verfasst am: 23.06.2003 12:51 |
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Das hat meine auch gesagt...
ich hab mich in BWL nachprüfen lassen, aber wie gesagt es ist von IHK zu IHK unterschiedlich, bei uns in Mainz hätte erst einer die Nachprüfung geschafft´und das auch noch in Rewe...
Du schaffst das schon, ne Mitazubine von mir muß die auch machen, sie brauch nur 56 % das ist zu schaffen, ich hab damals 78% gebraucht und das ist heftig...
Drück dir auf jeden Fall die Daumen, kannst dich ja melden wenns rum ist und wies war... |
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Verfasst am: 23.06.2003 19:08 |
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don´t panic, die 51 Pünktchen wirst du schon noch hinkriegen... |
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Verfasst am: 24.06.2003 00:04 |
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... brauchst sogar nur 50 Pünktchen!!!!
Des haut scho hin, mach dich mal nich bekloppter als du bist ;-) |
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Verfasst am: 24.06.2003 13:32 |
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Wenn man in der schriftlichen Prüfung 49 Punkte hat, dann muss man in der Ergänzungsprüfung 52 Punkte erreichen.
(49 * 2 + 52 ) : 3 = 50 bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
1. Rechtsgrundlage: Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft" und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.
2. Bewertung: Die mündliche Ergänzungsprüfung kann mit 0-100 Punkten bewertet werden. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten. |
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