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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

AP Sommer 2015.
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Alicavetta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.04.2015 15:49 - Geaendert am: 17.04.2015 14:40
Hallo zusammen,
GenoXpert
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.04.2015 07:19
Interessant. Welche Infoquellen sind das denn? Wie verlässlich sind diese?

Naja bei Investments kann eigentlich alles aus GuV dran kommen...

Frage: Auch so Dinge wie VL, Riester, Bezugsrechte oder eher in die Richtung Optionen, Futures, Anleihen...???

Viele Grüße! :)
Gerit123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.04.2015 08:49
Ist das eine verlässlicghe Quelle die Du da hast?

Das wäre nämlich echt eine Erleichterung zum Lernen.

LG
Smartie1993
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.04.2015 13:46
Ich würde mich an eurer Stelle nicht auf sowas verlassen!!!
Wenn ihr Lernschwerrpunkte setzen wollt, schaut euch die letzten 2 Prüfungen an und lernt den Stoff nur nebenbei....und alle anderen themen vertieft^^
Alicavetta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.04.2015 18:44
Es sind recht sichere Quellen! zu 95% sicher!

Jeder darf natürlich für sich entscheiden.

Dennoch kommen mind. 2 Themen auf jeden Fall dran, die ich genannt habe :)

Drücke allen die Daumen!
GGecko
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.04.2015 12:04
Leider ist dein Post bearbeitet worden. :(
dschessica
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.04.2015 16:52
ich wollte es grade sagen...wir konnten nicht mehr mitverfolgen, was du zuerst geschrieben hast :(
kannst du das bitte nochmal wiederholen?
Slin
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.04.2015 08:27
Sie hatte gesagt das sie aus " verlässlichen Quellen " gesagt bekommen hätte das es einen Nachlassfall und einen Privatkreditfall geben soll.

Ich wiederhole allerdings nur was sie gesagt hat, ich selber weis nichts darüber.

Besten Gruß
Noir
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.04.2015 11:02
Ich frage mich immer noch wie man mit Nachlass einen kompletten Fall füllen soll, was soll da bitte gefragt werden außer welche Summe wird gemeldet und wer darf verfügen?
Bankfuchs95
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.04.2015 12:54
Sommer 2011 kann ja mal ein Nachlass-Fall dran und dort hat das ja auch geklappt.
Slin
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.04.2015 13:54
@Noir

Im Prüfungsbuch "Prüfungspraxis Bankkaufmann/Bankkauffrau" sind 2 Nachlassfälle zu finden.

Am besten mal in der Klasse Fragen. Meist hat jemand dieses Buch.
elifs92
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.04.2015 14:27
Außerdem kann man ein Nachlass gut mit einer Betreuung kombinieren, woraus sich auch viele Fragen ergeben können.
Bankfuchs95
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.04.2015 15:17
Nachlass und Betreuung in einem Fall?
Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.. :( wie sollte sowas aussehen, im Regelfall stirbt ja jemand bei einem Nachlass(oder eher immer), warum dann noch eine Betreuung?
Vllt stehe ich auch grad auf dem Schlauch......
Vllt kannst du mir ja nochmal auf die Sprünge helfen und ein Beispiel nennen :)

Viele Grüße
elifs92
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.04.2015 15:21
Vielleicht mal anders rum denken.. Z.B. hat ein Neffe die Betreuung für seine alte Oma... so dazu können ein paar Fragen kommen. I-wann stirbt die Oma und dann ist es ein Nachlass-Fall...

So in der Art wurde es schon mal geprüft. Und in meinem Prüfungsbuch sind auch solche Beispiele genannt.
Slin
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.04.2015 17:07
Wie elifs es schon schreibt, in den meisten Fällen sieht es so aus das es eine ältere Dame/ älteren Herrn gibt dem ein Betreuer zugeteilt wurde. Hier gibt es meistens eine Frage zur Betreueung bzw. zu der Vertretungsregelung.
Dann ( falls nicht von vornherein ) wird die Person meist beschränkt geschäftsfähig und hierzu kommen Fragen auf.
Im Anschluss daran verstirbt die zu betreuende Person und es müssen die typischen Nachlassvorgänge geklärt werden ( Datum für das finanzamt, was wird gemeldet, wer darf ans Schließfach etc. )

Vll hilft das ja etwas.
Bankfuchs95
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.04.2015 20:13
ja das hilft! Super ich danke euch :)
Gerit123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.04.2015 09:09
Wie läuft es denn dann ab, wenn die verstorbende Person eine Betreute ist?

Kann der Betreuer dann nur mit den Erben gemeinsam handeln, oder kann er es alleine machen?

Erlischt die Betreuung, können die Erben der Betreuung wiedersprechen?.... USW....

Vielen Dank für Eure Hilfe

LG
Slin
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.04.2015 11:22
I.d.R erlischt die Betreuung mit versterben der Betreuten Person. Es kann ein Nachlasspfleger bestellt werden bzw. jemand zur Nachlassregelung bevollmächtigt werden.
Die Erben können dem ganzen aber widersprechen.
Gerit123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.04.2015 12:04
Alles klar, ich danke dir. :)
MrEasy1
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.04.2015 17:43
Könnte mir jemand vielleicht ein paar Tipps für die Offenen Aufgaben geben? Also ich antworte schon sehr ähnlich wie in den Lösungshinweisen beschrieben. Manchmal verstehe ich aber die Aufgaben falsch und antworte auf das, was eigentlich nicht gefragt ist.

Vielen Dank im Voraus!
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