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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Abwicklung Nachlass
 
Gerit123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.04.2015 18:44
Hallo Ihr Lieben :)

ich habe nur mal eine kleine Frage!

Wenn ich die Summe an das FA melden muss, dann mache ich das nur, wenn ein Vermögen von INSGESAMT 5000€ besteht auch wenn dabei ein Gemeinschaftskonto einbezogen wird?

LG
Arnel10
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.04.2015 19:19
genau! Gemeinschaftskonten werden auch gemeldet. Voraussetzungen für die Meldung:

- Guthaben über 5.000 EUR
oder
- Schließfach vorhanden (unabhängig davon ob Guthaben über 5.000 EUR)
Gerit123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.04.2015 19:37
Vielen Dank :)
 

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