Abwicklung Nachlass |
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Verfasst am: 25.04.2015 18:44 |
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Hallo Ihr Lieben :)
ich habe nur mal eine kleine Frage!
Wenn ich die Summe an das FA melden muss, dann mache ich das nur, wenn ein Vermögen von INSGESAMT 5000€ besteht auch wenn dabei ein Gemeinschaftskonto einbezogen wird?
LG |
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Verfasst am: 25.04.2015 19:19 |
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genau! Gemeinschaftskonten werden auch gemeldet. Voraussetzungen für die Meldung:
- Guthaben über 5.000 EUR
oder
- Schließfach vorhanden (unabhängig davon ob Guthaben über 5.000 EUR) |
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Verfasst am: 25.04.2015 19:37 |
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Vielen Dank :) |
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