Allgemein mündliche Ergänzungsprüfung |
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Verfasst am: 23.11.2016 22:55 - Geaendert am: 23.11.2016 23:00 |
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Hallo!
Möglicherweise kam die Frage schon ein paar Mal, aber eine kleine Rückmeldung wäre super:
Ab wann genau muss man in die mündliche Ergänzugsprüfung?
Bereits, wenn man ein Fach unter 50% absolviert hat?
Vielen Dank schonmal! :-) |
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Verfasst am: 23.11.2016 22:57 |
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Hallo ich suche grade auch Tipps aber zu einer anderen Frage bzgl des Themas.
Die Prüfung kannst du auf Antrag ablegen, wenn du 2x5 hast und mindestens eine 4 in einem anderen Fach. |
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Verfasst am: 23.11.2016 23:06 |
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Bei 1x Note 5 (=weniger 50 Pkt.) musst du noch keine Ergänzungsprüfung ablegen.
Bei 2x Note 5 musst du in einem der Fächer eine Prüfung ablegen. |
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Verfasst am: 25.11.2016 16:00 |
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Richtig: Man darf in der Abschlussprüfung nur in einem Fach die Note 5 haben. Hat man in zwei Fächern die Note 5 bekommen, muss man in einem Fach die Note 5 durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgleichen. |
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Verfasst am: 28.11.2016 12:16 |
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Hallo. Wie ist das geregelt wenn man im Bankwirtschaft Teil 1 unter 30 % zum Beispiel hätte und im Teil 2 ca. 90%. Ist das Bestanden oder nicht, da Teil 1 unter 30%? Oder muss man mit teil 1 und 2 über 30% sein? |
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Verfasst am: 29.11.2016 18:12 |
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Bankwirtschaft (I und II) ist ein Fach. Deshalb wird nur eine Punktzahl im IHK-Zeugnis ausgewiesen. |
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