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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Allgemein mündliche Ergänzungsprüfung
 
Franzi95
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2016 22:55 - Geaendert am: 23.11.2016 23:00
Hallo!

Möglicherweise kam die Frage schon ein paar Mal, aber eine kleine Rückmeldung wäre super:

Ab wann genau muss man in die mündliche Ergänzugsprüfung?
Bereits, wenn man ein Fach unter 50% absolviert hat?

Vielen Dank schonmal! :-)
AS990
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2016 22:57
Hallo ich suche grade auch Tipps aber zu einer anderen Frage bzgl des Themas.

Die Prüfung kannst du auf Antrag ablegen, wenn du 2x5 hast und mindestens eine 4 in einem anderen Fach.
FlorianSemmel
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2016 23:06
Bei 1x Note 5 (=weniger 50 Pkt.) musst du noch keine Ergänzungsprüfung ablegen.
Bei 2x Note 5 musst du in einem der Fächer eine Prüfung ablegen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2016 16:00
Richtig: Man darf in der Abschlussprüfung nur in einem Fach die Note 5 haben. Hat man in zwei Fächern die Note 5 bekommen, muss man in einem Fach die Note 5 durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgleichen.
Luililo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2016 12:16
Hallo. Wie ist das geregelt wenn man im Bankwirtschaft Teil 1 unter 30 % zum Beispiel hätte und im Teil 2 ca. 90%. Ist das Bestanden oder nicht, da Teil 1 unter 30%? Oder muss man mit teil 1 und 2 über 30% sein?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2016 18:12
Bankwirtschaft (I und II) ist ein Fach. Deshalb wird nur eine Punktzahl im IHK-Zeugnis ausgewiesen.
 

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