Abschlussprüfung |
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Verfasst am: 11.01.2017 17:32 |
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Hallo zusammen,
habe in AWL 73
BBL 60
REWE43 geschrieben.
Somit habe ich das Vergnügen eine 5 zu kassieren. Der Notenrechner zeigt mir an, dass ich zum bestehen der Prüfung "nur" 32 Punkte brauche wären dann 64 doppelt gewichtet und ich wäre bei 300 Punkten.
Falls ich wirklich in der mündlichen auch ne 5 kassieren würde, ABER die 300 Punkte erreicht habe durch die doppelt Gewichtung, hab ich dann bestanden??
Bezieht sich die Regelung für die Ergänzungsprüfung bei zwei 5 nur für den schriftlichen Prüfungsteilen oder zählt die Mündliche auch mit?? |
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Verfasst am: 12.01.2017 09:19 |
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Hallo,
nein du darfst keine 5 mehr haben, sobald du mdl. ne 5 hast, hast du nicht bestanden.
Selbst wenn du bei allen drei 100 Punkte hast und bei mdl ne 5 hast, bestehst du nicht. Musst dann halbes Jahr nochmal die mdl. Prüfung nachholen.
Es hängt nicht immer ab von dene 300 Punkten, Leider... |
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Verfasst am: 12.01.2017 10:51 |
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Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- die Leistungen mindestens in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichend sind (mindestens 50 Punkte) und
- die Prüfungsleistungen in keinem der 4 Prüfungsfächer mit "ungenügend" bewertet werden und
- mindestens 300 Punkte erreicht wurden.
Es müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein.
Somit darf man nur einmal die Note 5 haben. Die zweite Note 5 muss durch eine mündliche Ergänzungsprüfung weg. |
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