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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Riester Prüfungsrelevant???
 
Nusschnecke
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.11.2003 13:39
Hallo Ihr lieben!

Ich hab letztens eine Prüfungsaufgabe gesehen in der Riester abgefragt wurde. Staatliche Förderung ect.

In wie weit wisst ihr bescheid ob das wirklich in der Prüfung dran kommen kann?? Wir haben es noch nie in der BS durchgenommen.

Grüßle
Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2003 13:42
Also ich hats zumindest in der mündlichen letztes Jahr
"tolles Thema"
Daniel1980
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.11.2003 17:32
Ich finde, es ist auch kaum nötig es in der BS durchzunehemn, wenn relevant, dann eher für die mündliche AP... Einfach mal ne Viertelstunde mit nem Berater zusammensetze, was es ist und wie man es am besten verkauft, reicht völlig, brauchste keine BS für, konzentriere dich besser auf die großen Themen...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2003 18:13
Man sollte das wichtigste wissen, um evtl. eine Frage beantworten zu können.

Kurzfassung: „Riester-Rente" nach Altersvermögensgesetz (AVmG)
Man bekommt die Riester-Förderung (Altersvorsorgezulage), wenn
- man 1 % des Bruttolohns (max. 525 €)
- in einen Banksparplan, besonderen Investment-Sparvertrag, Rentenversicherung oder über betriebliche Altersversorgungsverträge
- mindestes allerdings den Sockelbetrag von 45 € für Alleinstehende spart.

Die Grundzulage beträgt 38 Euro und die Kinderzulage 46 Euro pro Kind. Das Finanzamt führt selbsständig die Günstigerprüfung durch. d. h. es prüft ob der Sonderausgabenabzug höher als die Zulage ist, Ist dies der Fall, bekommt der Steuerpflichtige diesen Mehrbetrag durch seine Steuererklärung zurück.

Ehegatten ohne eigenes Einkommen können so genannte „Nullverträge“ abschließen. Obwohl sie nichts einzahlen müssen, bekommen sie die Grundzulage und die Kinderzulage, falls Kindergeld bezogen wird.

Die Altersvorsorgezulage muss beim beantragt werden.

Private Altersvorsorgeverträge werden nur gefördert, wenn sie den Kriterien zur Zertifizierung entsprechen. Die wichtigsten Richtlinien sind hierbei:
• In der Ansparphase müssen regelmäßig eigene Altersvorsorgebeiträge geleistet werden.
• Die Auszahlung des Kapitals beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr.
• Das angesparte Kapital entspricht mindestens den geleisteten Beiträgen.
• Die Auszahlung erfolgt lebenslang in monatlich gleichen oder ansteigenden Raten.
• Das Vorsorgeguthaben muss unpfändbar sein.
• Die Anbieter von Altersvorsorgeverträgen müssen vor Vertragsabschluss schriftlich informieren
- über die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten,
- über die Kosten der Vermögensverwaltung,
- über die Kosten bei Wechsel zu einem anderen Produkt sowie über
- über die Beitragsverwendung, Kapitalbildung, Kosten und Erträge

Schädliche Verwendungen:
• Vertrag wird gekündigt und das Vermögen wird ausbezahlt.
• Vermögen wird in einem Betrag ausbezahlt.
• Das Vermögen wird auf die Kinder übertragen.
• Der Sparer verlegt seinen ständigen Wohnungssitz in das Ausland.

Die Folgen einer schädlichen Verwendung:
• Die Zulagen sowie die ggf. gewährten zusätzlichen Steuererleichterungen durch den Sonderausgabenabzug werden vom Anbieter einbehalten und an den Staat zurückgezahlt.
• Darüber hinaus sind die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Erträge zu versteuern.

Weitere Informationen unter:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=9&artikelid=319

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage15593/Checkliste.pdf
Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.11.2003 17:39
Danke Mann!

Das ist echt ne geile Zusammenfassung!!!

Mehr werde ich glaube ich zu dem Thema auch nicht machen!!! Unser Lehrer hat gesagt, dass es wahrscheinlich nicht dran kommt. Mann es aber nicht ausschließen kann.

Vor allem nicht unter dem Gesichtspunkt, dass viele Themen erstmal mit einer einfachen Frage angetestet werden, um dann ich der nächsten Prüfung größer behandelt zu werden!!!

mfg

und noch viel spaß beim lernen!

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Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen!

 

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