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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Eigenkapital - Bilanzgewinn
 
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.11.2003 13:26
Hi, nochmal zu dem Thema.

Also, ich habe hier mit Schrecken lesen müssen, dass der Bilanzgewinn nicht zum EK gehört.

Grund: In der Formelsammlung steht: "Der Bilanzgewinn ist - sofern nicht etwas anderes angegeben wird - als kurzfristiges Fremdkapital anzusehen.

Ok, steht drin, fragt sich nur, wo!!!

Wenn ich eine Aufgabe rechne und soll die bspw. die Eigenkapitalquote berechnen, dann guck ich in der Formelsammlung, wo Eigenkapitalquote steht.

Eigenkapitalquote= Eigenkapital *) x 100
.................................--------------------------------
......................................Bilanzsumme

*) zum Jahresende

Warum wurde bei dem Eigenkapital nicht eine 2. Fußnote gemacht und die Erklärung zum Bilanzgewinn unten hingeschrieben; ist glaube ich üblich...?????

Also, dass hat wirklich nichts mehr zu tun mit dem verstehen der Kennziffern. Meiner Meinung nach ist es nicht fair, einmal eine Fußnote zu setzen, ein anderes mal wieder etwas oben drüber zu schreiben. Vor allem in Prüfungssituationen ist man ziemlich angespannt und ist froh, wenn man weiterkommt. Also schlägt man die Formelsammlung auf und rechnet die Aufgabe. Das man aber erstmal gucken muss, ob nicht vielleicht oben, oder unten, oder vielleicht rechts oben etwas zu dem Sachverhalt steht, ist meiner Meinung nach nicht ok.

Gruß Mike
bergerjoerg
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2003 15:56
Also die Diskussion mit dem Bilanzgewinn kann ich nicht verstehen weil es bisher in jeder der letzten Prüfungungen so war. Es stand in jeder Formelsammlung drin und mit den Prüfungen hat man sich doch vorbereitet. Sorry so schlecht die Prüfung auch war, aber dem Problem kann ich mich nicht anschließen!
Grüße
sandra85
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2003 16:46
Ich hab den Bilanzgewinn auch zum Eigenkapital gezählt weil wir das auf Kurs auch so gemacht haben und ich mich nicht erinner konnte dass wir das mal anders gemacht haben! Die Formelsammlung hab ich für diese Aufgabe auch nicht benutzt und deshalb hab ich diese Anmerkung auch nicht gelesen! Finde auch dass das in der Aufgabenstellung hätte stehen sollen!
Wir haben zwar die Prüfungen der letzten Jahre bekommen aber 1. man kann ja nicht alle durchmachen und 2. normal hat man eine Formelsammlung und wie schon gesagt- es heißt die KANN man benutzen und nicht dass man es MUSS! Und dann finde ich - sollten da nicht so wichtige Sachen drinnenstehen! Hoffe die Aufgabe wird von genügend Leuten angefochten damit die gestrichen wird!
Wir haben die Prüfungsaufgaben nicht mitnehmen dürfen deshalb weiß ich auch nicht wie genau die Aufgabenstellung war etc.!

Weiterhin schönes Feiern! ciao
oberolmer
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.12.2003 21:59
Meiner Meinung nach gehört der Bilanzgewinn auch zum Eigenkapital, da nirgends ausgewiesen ist, ob er ausgeschüttet wird. Wenn dies ersichtlich gewiesen wäre, ist kurzfr. FK richtig. Aber in der Aufgabe war ja kein Hinweis darauf. deshalb bin ich davon ausgegangen, das dieser als Gewinnvortrag und somit als EK gilt...!!!
 

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