Bilanzkennziffern |
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Verfasst am: 28.11.2003 08:22 |
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Zu der Berechnung von Bilanzkennziffern:
Lt. Formelsammlung soll der Bilanzgewinn zu den kurzfr. Fremdkapital gerechnet werden. Wir haben immer gelernt, dass der Bilanzgewinn, wenn nichts anderes in der Aufgabe steht, zum EK gehört. In der Aufgabe stand nichts. Und ich meine: Die Formelsammlung ist kein wesentlicher Bestandteil der Prüfung. Manche bräuchten diese gar nicht benutzen um auf die Formel zu kommen. Deswegen kann man doch nicht verlangen, dass man hier den Bilanzgewinn nicht zum Ek zählt, oder?
Hat jemand Protest eingelgt???? |
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Verfasst am: 28.11.2003 13:24 |
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Ich habe bereits Protest eingelegt. Allerdings bringt es nicht viel, wenn das nur einer macht. Bitte macht alle mit und beschwert euch bei der IHK. Los Einsatz ist gefragt. Ich zähle auf euch.
Danke |
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Verfasst am: 28.11.2003 14:04 |
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Argumentationshilfe
Ob der Bilanzgewinn zum Eigenkapital gezählt werden kann, hängt von der Verwendung ab. Bei einer Thesaurierung gehört er zum EK, bei der Ausschüttung zum Fremkapital.
Da in der Aufgabe keine Angabe zur Verwendung gemacht wurde, sind beide Lösungen richtig. Daran ändert auch der Hinweis in der Formelsammlung nichts.
Eine richtige Antwort muss aber voll bepunktet werden.
Ich wünsche euch mit dem Protest viel Erfolg.Heinz Rotermund
HRotermund@aol.com |
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Verfasst am: 28.11.2003 14:30 |
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Dann gehören die Rückstellungen also auch zum Eigenkapital oder zum Fremdkapital und man kann sich das aussuchen, egal ob in der Formelsammlung steht wozu das gehört?
Die Argumentation ist etwas schwammig!
Grüße |
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Verfasst am: 28.11.2003 17:03 |
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Bei den Rückstellungen ist die Situation für mich eindeutig. Sie gehören zum Fremdkapital, denn es handelt sich hier eindeutig um Schulden. Sie wirken nicht eigenkapitalerhöhend (Ausnahme über den Umweg außerordentlicher Ertrag-Jahresüberschuss-Bilanzgewinn) und sie haften nicht mit.
Wohin der Bilanzgewinn kommt, liegt im Entscheidungsbereich der Hauptversammlung. Und da sind eben zwei Wege richtig.
Und noch mal zurück zu den Kennziffern. In der Praxis werden wir unterschiedliche Formeln bei einzelnen Kennziffern finden, denn "eine richtige" Formel gibt es in vielen Fällen nicht. |
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Verfasst am: 28.11.2003 18:15 |
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Rückstellungen wirken auch Eigenkapitalerhöhend, wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer stirbt fließen Die Pensionsrückstellungen wieder zu, bzw. wird bei Rückstellungen nur Eigenkapital zurückgestellt z.B. Gerichtskosten die niedrieger ausfallen!
Ciao |
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Verfasst am: 28.11.2003 22:29 |
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Hallo!
Also wir haben heute auch mit unserem Ausbildungsleiter ein Kritikschreiben an die IHK/den Prüfungsausschuss geschrieben. Wir die bitten, die Lösungen zu der Aufgabe mit den Bilanzkennziffern erneut zu überprüfen, da in der Aufgabe selbst keine Angaben gemacht wurden, ob der Bilanzgewinn zum EK oder FK gehört. Schließlich sind viele von uns ja in der Lage, die EK-Quote ohne Formelsammlung zu berechnen. Als Beweis, dass der Bilanzgewinn in Schulbüchern auch zum EK gezählt wird, haben wir dem Schreiben Kopien aus dem Rewe-Buch von Thomas Int-Veen und Hans Perczynski beigelegt (hier ist in verschiedenen Bilanzen zu erkennen, dass der Bilanzgewinn zum EK zählt).
So, in der Hoffnung, dass die Punkte nicht flöten gegangen sind... |
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Verfasst am: 28.11.2003 22:43 |
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Fein, ich habe auch ein Schreiben los geschickt. In der Hoffnung auf eine faire Bewertung.
Gruß Mike |
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Verfasst am: 29.11.2003 05:21 |
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Ich hoffe, dass alle, welche den Bilanzgewinn zum EK gezählt haben Einspruch einlegen, je mehr desto besser!!!
Man darf sich die Kniefiesslerei, wie wir in Bayern sagen nicht von solchen Beamten gefallen lassen!!!!
Schon garnicht, wenn unsere Zukunft von abhängt!!
Gruß
Dallas |
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Verfasst am: 29.11.2003 12:12 |
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Re pit_flick zu Rückstellungen
Was ich ja mit der Kette außerordentlicher Ertrag - Jahresüberschuss aufgezeigt habe.
Also erhöhen zu hohe oder nicht benötigte Rückstellungen den Jahresüberschuss und damit den Bilanzgewinn. Und damit sind wir wieder bei unserer Ausgangslage! |
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Verfasst am: 29.11.2003 12:24 |
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Also in den BBL Büchern stehen verschiedene Formeln in denen das Betriebsergebnis und der Jahresüberschuss immer wechseln. Damit sowas vereinheitlich ist gibt es die Formelsammlung, sonst könnte man hier ja auch immer Einspruch einlegen, weil in den Büchern das ja auch anders steht. |
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Verfasst am: 29.11.2003 12:53 |
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Also, ich werde mich jetzt (vielleicht ;-) ) des letzte mal zu diesem Thema äußern.
Natürlich ist es richtig, dass es verschiedene Berechnungen gibt. Deshalb muss hier eine klare Vorgabe gemacht werden. Die IHK hat - um diesem Problem aus dem Weg zu gehen - einen Hinweis in der Formelsammlung angebracht. Allerdings kann diese Vorgabe - wie hier auch schon zu Recht einige Male erwähnt - nicht in einem Hilfsmittel stehen.
Es hätte doch einfach so gemacht werden können wie mit der Aufgabe Nr. ? (Überweisungsfrist) Hier wurde der Gesetzestext in die Aufgabe kopiert.
Mehr will ich dazu gar nicht sagen...
Gruß Mike |
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Verfasst am: 29.11.2003 15:20 |
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Auch mein letzter Text zu diesem Problem.
Es geht hier nicht um verschiedene Ansätze bei Bilanzkennzahlen. Da gibt die Formelsammlung klare Vorgaben, an die man sich auch ohne Probleme halten kann. Hier geht es um verschiedene fachlich richtige Vorgehensweisen. Wie gesagt: Der Bilanzgewinn wir ausgeschüttet, dann Fremdkapital, oder er wird thesauriert, dann Eigenkapital. Und dieser Hinweis hätte in die Aufgabe gehört. |
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Verfasst am: 29.11.2003 17:08 |
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Also dann mal alle an den PC und einen netten Brief an die IHK verfasst.
Wäre doch gelacht, wenn wir das nicht hinbiegen könnten. |
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Verfasst am: 22.09.2006 16:24 |
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Also sollten die Prüflinge , die als nächstes dran sind den Bilanzgewinn bei der Ermittlung vin Bilanzkennzahlen lieber nicht zum Eigenkapital mitrechnen? |
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