WISO Aufgabe eure Meinung |
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Verfasst am: 28.11.2003 15:26 |
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ich möchte mich gerne zum Prüfungsteil 3 Wirtschafts- und Sozialkunde äussern. Hier bin ich leider auf diverse Schwierigkeiten bei der Fragestellung gestossen.
Bei Aufgabe Nummer 3 geht es um das Jugendarbeitsschutzgesetz. In der Fragestellung wird gefragt welche Tatbestände im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert sind.
Die Lösung Nummer 3 ist im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert. Siehe folgenden Auszug:
JArbSchG § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen
1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund
öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der
Ausbildungsstätte durchzuführen sind,
2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar
vorangeht, freizustellen.
Die Lösung Nummer 4 ist ebenfalls im Jungendarbeitsschutzgesetz verankert. Siehe folgenden Auszug:
JArbSchG § 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wö-chentlich beschäftigt werden.
Zusätzlich ist die Lösung Nummer 5 im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert. Siehe folgenden Auszug:
JArbSchG § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer ge-währt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs
Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
In der Fragestellung heisst es zwar: „ Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten betragen.“. Wie aus dem Gesetz zu entnehmen ist, ist die Lösung zwar falsch. Allerdings geht es bei der Fragestellung nicht um die Richtigkeit einer Lö-sungsmöglichkeit, sondern um die Frage, ob der entsprechende Tatbestand im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert ist, oder nicht.
Aufgrund dieser Sachlage sind meiner Meinung nach in dieser Aufgabe nicht zwei Lösungen richtig, sondern drei. In diesem Fall kann man keine der 3 möglichen Lösungen ausschliessen.
In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf eine mögliche Interpretationsmöglichkeit bzw. Argumentationsmöglichkeit Ihrerseits möchte ich Sie gerne auf folgendes Aufmerksam machen. In dem Prüfungsteil Bankwirtschaft II wird die Prokura abgefragt. Allerdings ist nicht eindeutig um welchen Fall der Prokura es sich handelt, es könnte z. B. eine Gesamtprokura zu Grunde liegen. In diesem Fall wäre keine Lösung richtig.
Des Weiteren geht es in der Fragestellung im Teil 2 Rechnungswesen und Steuerung bei der 10. Aufgabe um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Eine Kapitalerhöhung aus Gesell-schaftsmittel ist ja ein Passivtausch zweier Bilanzpositionen. Hier geht es allerdings um eine Ka-pitalerhöhung gegen Einlagen. Normalerweise könnte der Prüfling in beide Felder nichts eintra-gen und müsste die volle Punktzahl erhalten. Da ein klarer Fehler in der Aufgabenstellung ist. Im Prüfungsteil Wirtschaft- und Sozialkunde; Aufgabe Nummer 11; Lösungsmöglichkeit 3 wird hier ein Rezessionsjahr vorgeschlagen, da allerdings bei Lösung Nummer b) 1980 die deutsche Konjunktur sich im wirtschaflichen Abschwung befindet müsste dann Lösungsmöglichkeit 3 eine Depression sein. Es gibt in verschiedenen Literaturen zur Wirtschaftwissenschaft diverse Mög-lichkeit den Übergang von der Rezession in die Depression zu beschreiben. Allerdings wäre hier eine Depression logischer.
Zusammengefasst bedeutet das für mich, dass der Prüfling nicht 100 prozentig sicher sein kann das jede Aufgabenstellung und auch Lösungsmöglichkeit richtig sind. Deshalb bin ich der vollen Überzeugung in diesem Fall alle drei Möglichkeiten als richtig zu bewerten.
Eure Meinung hierzu interessiert mich. Danke |
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Verfasst am: 30.11.2003 15:50 |
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würde mich mal über eine meinung von euch freuen
danke |
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Verfasst am: 30.11.2003 18:51 |
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Das mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein sehr guter Hinweis. Ich stimme dir da vollkommen zu, dass man da auf 3 Lösungen kommen müsste. Falls die IHK darauf hingewiesen wurde, wird ihr nichts anderes übrig bleiben, als diese Aufgabe als immer richtig zu werten.
Bei der Rewe-Aufgabe gilt dass selbe, da man ja auf ne falsche Fragegestellung keine richtige Antwort erwarten kann *g* |
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Verfasst am: 30.11.2003 22:23 |
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hallöchen!
da habt ihr vollkommen recht!!!!!
vorallem stimmt das nämlich nicht, dass der azubi am tag vor der schriftlichen freigestellt werden MUSS!!!!!! meine freundin und kollegin arbeitet bei der bayrischen landesbank, und die war am dienstag noch schön brav in der arbeit! also ist diese lösung nicht richtig! ich dachte auch, dass man freizustellen ist, aber meine freundin musste arbeiten, und hat an diesem tag keinen sonderurlaub bekommen!!! |
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Verfasst am: 30.11.2003 22:29 |
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Hi, ich möchte mich zwar nicht festlegen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Jugendlichen freizustellen sind.
Vielleicht war das bei deiner Freundin eine Ausnahme/ein Fehler (Ausnahme dürfte es dabei ja eigentlich nicht geben) |
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Verfasst am: 01.12.2003 00:53 |
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Also, laut Prüfungs-Trainingsbuch ist der Jugendliche am Tag vor der Abschlussprüfung freizustellen !
Aber ich musste auch arbeiten. Ein paar wollen sich wohl noch in der Personalabteilung beschweren !Manche sagten aber auch, dass dies wohl im Tarifvertrag stehen würde ...?? was meiner Meinung nach falsch ist!
ES BLEIBT allerdings zu klären WIE lange man laut diesem Gesetz als Jugendlicher gilt. Wenn alle über 18 sind .. vielleicht gibt es da ja eine Grenze bis zu welchem Alter dieses Gesetz Anwendung findet. Wir hatten auch mal 25 jährige Azubis..... |
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Verfasst am: 01.12.2003 00:57 |
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PS: Tut mir leid wegen Deiner Freundin und Kollegin NINA!!!
Vielleicht wird Sie noch freigestellt ... *lol*
Aber ansonsten kann man an der AWL Prüfung eher nicht meckern. Habe mir die Prüfungsaufgaben aus dem Netz gezogen und mit der vorläufigen Musterlösung verglichen, ebenso in BBL und REWE und ich muss sagen, dass es besser gelaufen ist, als ich dachte ALSO ruhig Blut .... |
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Verfasst am: 03.12.2003 07:34 |
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Könnte es sein, dass die Nichtfreigestellten nicht mehr unter 18 sind und damit das Gesetz keine Anwendung findet? Das ist nämlich kein Azubischutzgesetz. |
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Verfasst am: 03.12.2003 09:44 - Geaendert am: 03.12.2003 09:47 |
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Ich stimme euch vollkommen zu!
Eine Frechheit fande ich auch die 16. Aufgabe!
Grund:
1. Finde ich sie sinnlos
2. Bankazubis sind keine Angestellten beim statistischen Bundesamt
3. Ich weiß jetzt noch nicht wie man diese löst!
Aufgabe 16
Durch die Teilnahme am Wechselkursmechanismus II ist die dänische Krone (DKK) an den Euro gebunden. Ermitteln Sie die Schwankungsbreite der dänischen Krone gegenüber dem Euro zwischen den Interventionskurven in % (Ergebnis auf eine Stelle nach dem Komma runden).
Oberer Kurs 7,62824
Leitkurs 7,46038
Unterer Kurs 7,29252
Berechnen Sie die Schwankungsbreite?...life is a bitch.... |
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Verfasst am: 03.12.2003 10:08 |
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@Jonsen:
1.oberer Interventionskurs - unterer Interventionskurs
2. Ergebnis in Bezug zum Leitkurs setzen
in Zahlen:
1) 7,62824 - 7,29252 = 0,33572
2) 0,33572 * 100 / 7,46038 = 4,5 % Schwankungsbreite
...habe dieses Ergebnis aber auch nicht, da ich unter "Schwankungsbreite zwischen den Interventionskurven" die Schwankung VOM Leitkurs aus verstanden habe, d.h.
+/- 2,25........aber wat solls!!-------------------------------------------------
....I was loooooking for some action,
but all i found was CIGARETTES & ALCOHOL |
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Verfasst am: 03.12.2003 11:30 |
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mir kann man net helfen in sachen wiso....
bei der aufgabe mit der mindestreserve hab ich einfach so 0,9 eingesetzt ohne was zu rechnen und was zu kapiern..
soviel ich glueck hatte soviel pech hatte ich ...
hab den schmarrn mit den kurs richtig gerechnet aber hab k.a. warum dann 5,4 statt 4,5 eingesetzt...
hat mich wahrscheinlich gott bestraft das ich das eine richtig geraten habe :/
hoff jetzt nur ueber 50 prozent zu kommen.... |
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