3. Fall: Darlehen |
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Verfasst am: 28.11.2003 17:22 |
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Hi Leute !
Mich würde mal interessieren, was ihr bei den Kündigungsfristen für das Darlehen habt, und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit es fällig gestellt werden kann ?
Ich fand die Frage(n) doch sehr speziell, da hätte man ja das BGB auswendig lernen müssen, und im Buch steht zur Fälligstellung glaub ich auch nichts.
Bei den Kündigungsfristen hab ich 6 Monate unkündbar und dann mit Kündigungsfrist von 3 Monaten. Aber da bin ich mir echt nicht sicher.
Also, munter bleiben und Kopf hoch !
Gruss Rona |
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Verfasst am: 28.11.2003 17:37 |
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Hi,
die Kündigungsmöglichkeiten durch den Kunden hast Du richtig.
Die 3 Voraussetzungen für die Fälligstellung durch das KI sind:
Das KI muss dem Kunden 1. erfolglos eine 2-wöchige Zahlungsfrist gesetzt haben und in dem Schreiben 2. angedroht haben, dass bei Nichtzahlung der überfälligen Raten die gesamte Restschuld fällig gestellt wird.
Und dann muss das KI in dem Schreiben dem Kunden noch ein Gesprächsangebot anbieten, wobei ich in unseren Schreiben noch nie so einen Passus gelesen habe. Aber laut BGB ist das wohl so. |
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Verfasst am: 28.11.2003 17:53 |
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Kündigungsfrist laut BGB für Verbraucherdarlehen:
6monatige Sperrfrist
danach 3mtge Kdgsfrist
glaube ich ist die richtige Lösung..
hab das aber auch leider falsch T_T |
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