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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Gesamtfälligkeitsstellung bei Teilzahlungsdarlehen
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2003 11:04 - Geaendert am: 29.11.2003 11:05
Ehrlich, habt ihr das im Unterricht besprochen?

Mit wie viel aufeinander folgenden Raten muss ein Kreditnehmer in Verzug sein, damit das Darlehen fällig gestellt werden kann, wenn die monatliche Rate 168 Euro und das Darlehen 8.000 Euro beträgt?
Begründen Sie Ihre Antwort. Nutzen Sie dazu den nachstehenden Auszug aus dem Gesetzestext.

Auszug aus dem BGB
§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
(1) Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn
1.der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10%, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrages über 3 Jahre mit 5% des Nennbetrags des Darlehens oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist …
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2003 11:15
Selbst die Lösung ist verwirrend:

Der Kreditnehmer muss mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise und mindestens mit 5% (Laufzeit über drei Jahre) des Nennbetrages des Darlehens in Verzug sein.
2 Raten zu 168,00 € = 336,00 € < 400,00 € (5% von 8.000,00 €)
3 Raten zu 168,00 € = 504,00 € > 400,00 € (5% von 8.000,00 €)
Erst bei einem Verzug von 3 Monatsraten beträgt der rückständige Betrag mehr als 5% des Nettokreditbetrages.
6 Punkte
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.11.2003 11:29
Hallo,

also, besprochen haben wir das nicht. Ich konnte diese Aufgabe mit Hilfe des Gesetzestextes lösen.

Müssten mal die anderen was zu sagen...

Gruß Mike
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.11.2003 12:18
Besprochen haben wir den Gesetzestext. Ich denke, man konnte es auch aus dem Gesetzesauszug ableiten. Problematischer sind für mich die Fragen zu auswendig gelernten Gesetzesinhalten gewesen.

- 3 f Nennen Sie weitere drei Voraussetzungen für die Gesamtfälligstellung des Darlehens.
- 3 d Informieren Sie Herrn Fischer über sein Kündigungsrecht gemäß BGB.

Ist das sinnvoll? Hat das etwas mit handlungsorientierter Vorgehensweise zu tun?
Tina19
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.11.2003 12:37
Also ich muss sagen, dass wir das in der Schule kein einziges mal besprochen haben. Eigentlich haben wir nie angesprochen, wie eine Gehaltsverpfändung abläuft, lediglich, dass es sowas gibt. Ich wusste bei der o.g. Fragestellung auch nicht wie tief man bei der Antwort gehen sollte. Hab z. B. nur den Text hingeschrieben der auch oben steht, aber nichts gerechnet. (Denn bei älteren Prüfungen musste man auch nie so in die Tiefe gehen.) Ich fand die ganze Aufgabe etwas überzogen, woher soll man wissen was alles zur Fälligstellung erfüllt sein muss - das steht weder im Grill noch im Kompaktwissen!!!

Rang: IPO

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Verfasst am: 29.11.2003 15:33
Oh schande!
Ich hatte überhaupt nicht dran gedacht den Betrag auszurechnen. Habe einfach 2 hingeschrieben...
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2003 09:35
Besprochen haben wir das in der Schule auch nicht!!!
Habe es anhand des Gesetzestextes der wie etliche andere Fragen etwas unglücklich gestellt war ausgerechnet!!!
sky21
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.11.2003 16:13
Das haben wir auch wirklich so in der Schule besprochen,
denn unser Lehrer in Privatkredite war wirklich kompetent,
auch wenn es sich komisch anhört.

Bei den weiteren Kündigungsvoraussetzungen hab ich
geschrieben, dass zum einen dem Kreditnehmer erfolgs
angemahnt wurde, er einen Gesprächstermin angeboten
bekommen hat, ihm angekündigt wurde das sein Kredit
fällig gestellt worden ist und er auf all diese Dinge nicht
reagiert hat.

Was ich aber auch Scheiße fand, war die Frage mit der
Kündigung laut BGB. Dass haben wir wirklich nie besprochen.
Da hab ich mir irgendwas aus den Fingern gesogen.
hevernan
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.11.2003 17:40
(1) Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn
1.der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10%, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrages über 3 Jahre mit 5% des Nennbetrags des Darlehens oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist …


und zwar
8000 * 5% = 400 und davon 40 €

weil da steht mit 10% von 5% des Nennbetrags des Darlehens

also ist das in dem Fall schon richtig mit den 2 raten, weil die andere Bedingung erfüllt er ja auch.

Tschau und wird schon werden

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.11.2003 18:07
Für so einen Kack gibts bei uns ´ne Revisionsabteilung, wo Volljuristen drinhocken...

Man fällt auf die Fresse um wieder aufzustehen!

sky21
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.12.2003 13:17
@ hevernan

Also das was du gerechnet hast ist meiner Meinung nach
nur bedingt richtig. Denn du mußt zwar 8000 € * 5 %
rechnen, und dann kommen da 400 € raus, aber die 10 %
beziehen sich auf Darlehen die kürzer als 3 Jahre laufen.
Also hier in der Aufgabe müßtest du 8000 € * 10 % also 800€
rechnen. Und dieser Betrag müßte dann mindestens im
Verzug sein, somit ist die richtige Antwort 3 Raten ,da
168 * 2 ja nur 336 € sind. Und das ja bekanntlich weniger
als 400 € ist.
 

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