Also meines Wissens sind die einzigen Vorraussetzungen zugelassen zu werden:
a) Teilnahme(!) an der Zwischenprüfung - egal mit welcher Note
b) Besuch der Berufsschule - Erfüllung der Berufsschulpflicht ( es sei den du bist über 25 Jahre oder so....) - Noten egal
c) das dein Ausbildungsbetrieb dich zur Prüfung anmeldet.
Das ist mein Wissenstand. Ich mein, was wollen die machen? Dich immer wieder sitzen bleiben lassen? Von der Ausbildung in den Ruhestand... ;-)Die zehn Gebote enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter. |