Abschlussprüfung Änderungen Abschreibung und Sparf |
|
|
Verfasst am: 08.04.2004 14:37 |
|
|
Hi!
Habe mal eine Frage bezüglich der Abschreibungen auf bewegliche Güter: Vor 2004 war es so, dass man Güter, die im 1. Halbjahr angeschafft wurden zum vollen Satz abgeschrieben werden konnten und im 2. Halbjahr der Anschaffung zur Hälfte. Ab 2004 muss man jetzt monatsgenau abschreiben.
Meine Frage: Was ist hierbei relevant für die IHK Prüfung, alt oder neu???
Genau das gleiche für die Sparförderung, was gilt hierbei in der Abschlussprüfung? |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2004 15:04 |
|
|
Die Änderungen gelten bereits seit 01.01.2004, daher sind - wie in der Beratungspraxis auch - natürlich aktuelle Daten zu verwenden.
Diese müssen (selbst wenn die Aufgabensätze bereits vorab erstellt worden sein sollten und auf alten Infos basieren) als richtig gewertet werden.
In der mdl. Prüfung dürfte es ebenso klar sein, dass man aktuelle Daten verwendet. |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2004 15:59 |
|
|
Laut unseren Lehrern gelten die neuen Regelungen(SFB, WOP, EHZ) zwar in der Prüfung auch als richt, jedoch darf man in der Abschlußprüfung durchaus auch mit den alten Werten rechnen, da eigentlich in Prüfungen immer das Vorjahr zählt. Also keien Panik, wie Du es rechnest ob neu oder alt, hauptsache richtig muss es sein.
Gruß Pinto |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2004 16:10 |
|
|
Wenn man die WoP für das letzte Jahr rechnet, dann gelten die alten gestzlichen Grundlagen. Wenn ich den Kunde für dieses Jahr berate, muss ich die neuen Sätze nehmen.
In der offenen Prüfung kann man den Hinweis auf den Gesetzesstand bringen. Einen guten Eindruck machen die alten Regelungen nicht für Beratungen, die die Zukunft betreffen. |
|
|
|
Verfasst am: 09.04.2004 12:21 |
|
|
Ok, danke für die Info! |
|
|
|