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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Veränderungen Neuerungen 2004!! Wichtig für Abschl
 
CITIGIRL
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.05.2004 14:48
Hallo
kann mir jmd vielleicht alle Erneuerung für An-Sparzulage, Whgbauprämie und eigenheimzulage nennen.. Irgendwie hab ich meine Unterlagen verschlampt.
Habt ihr ne ahnung ob man beide Werte können muss?? Alt und neu???


MFG
CITIGIRL
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.05.2004 14:55
AN-Sparzulage:

BSV 9% auf 470 €
Fondssparplan 18 % auf 400 € bzw. 22% in den neuen BL

Wohnungsbauprämie: 8,8% auf Eigenleistung von 512 € /(1024 € bei Verheirateten)

Eigenheimzulage 1250,- € auf 8 jahre..für jedes Kind 800 €
Azubi81
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.05.2004 15:01
Hi citigirl!

du musst die ganzen neuen regeln nicht können, uns wurde in der berufsschule gesagt, die IHK gibt da immer so min. halbes jahr leerlauf für, zudem haben wir diese neue regeln nie in der schule gehabt, weil die erst ab anfang des jahres gelten, da die prüfungen schon viel eher zusammengestellt worden sind, muss man diese regeln nicht können, solche aufgaben kommen dann garnicht dran. ich persönlich lern das nicht, weil ich 5 mal die lehrer gefragt habe und alle sagten das kommt net dran.

allerdings musst die die grenzen für die mündliche prüfung können.
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.05.2004 15:09
natürlich musst du die neuen Grenzen können!!!..kannst in Wiso auch nicht einfach irgendwas ankreuzen nur weil es vor ein paar jahren noch so und so war!!

und wenn die Prüfung 10x schon im alten jahr gemacht wurde..ein paar Ergebnisse zu ändern..das schafft die IHK schon noch!!..es gab mal ein jahr da wurde sogar über Nacht kurz vor der prüfung eine ganze Fallaufgabe ausgetauscht!!..
penpen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.05.2004 15:14
nein man muß die neuen Sachen net können es gilt immer Jahr der Prüfung -1

d.h für alle Prüflinge dieses jahr gilt der rechtsstand von 2003

für die mündliche sollte man sich die neuen Grenzen schon ansehen weil es einfach besser ankommt.
CITIGIRL
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.05.2004 17:32
DANKE!!! Ich merk die mir mal kann j anicht schaden.. und den kleinen unterschied zwischen alten und neuen zahlen muss ich mir dann wohl auch noch merken..
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2004 17:50
Für de schriftiche Prüfung am Mittwoch könnt Ihr beides benutzen, alt oder neu!!!
In der mündlichen Prüfung allerdings kommt es nicht so gut wenn man nicht auf dem neuesten Stand ist!!!
Ich kann bei einer Kundenberatung ja auch nicht mit den alten Sätzen rechnen!!!

Grüße aus der Sonne vom

Ironbuegeleisen

plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2004 19:13
@tapsy die prüfungen wurden schon im vorjahr erstellt
was bringen euch eure lehrer eigentlich bei ? bei den fällen kannste natürlich die neuen regelungen anwenden .. aber für wiso ist das irrelevant
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.05.2004 20:20
@plas..ich weiss, dass die Prüfung schon im Vorjahr erstellt wurde..kann doch auch nichts dafür, wenn man uns sagt, dass wir alles was sich geändert hat, wissen müssen!..wir haben die änderungen in der SChule besprochen.

und ganz ehrlich..wenn in Wiso was dran kommt..was voriges jahr noch anders war als jetzt..dann wird die IHK sicher beides gelten lassen..das alte UND das neue..von daher kann ich mir doch gleich das neue merken..und gut is.
für die Mdl Prüfung brauch ich es eh..
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2004 21:36
jau ihr UBERBANKER ;))))

so kann man es natürlich auch sehen ;)
Capitals1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2004 11:40
Hallo Citigirl,

jemand aus meiner Ausbildungsgruppe hat mit mit jemanden von der ZPA telefoniert und ihr wurde gesagt, dass beides richtig ist.

Wenn du also die alten Beträge kennst... Mach dich nicht verrückt mit den neuen...

Liebe Grüße
Cap

P.S.: Ich wünsche alles für Mittwoche viel Glück!
CITIGIRL
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2004 20:31
haben sich die Einkommensgrenzen auch verändert???

fällt mir gerade mal so ein..

Danke im voraus..
rockstar
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2004 20:34
bei den VL (AN und WOP) nicht.

sind immer noch 17,9 / 35,8 bzw. 25,6 / 51,2
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2004 20:37 - Geaendert am: 03.05.2004 20:38
Versteht jeder
17,9/35,8
25,6/51,2
oder doch nicht?
rockstar
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2004 20:40
bei der Eigenheimzulage hat sichs aber geändert:

Einkommensgrenzen:

für Singles auf 70.000 (vorher 81807)

für Verheiratete auf 140.000 (vorher 163.614) Euro
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.05.2004 20:48
@rockstar

+jedes kind 30.000 auf die einkommensgrenze dazu!
Cunner
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.05.2004 19:46
...und in den letzten beiden Jahren zusammen, nicht jeweils.
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.05.2004 19:55
@Hermann
...klar - versteht jeder ;o)
(zumindest, wenn man ein wenig länger drüber nachgedacht hat *fg)

Viel Glück @ all !!!!!
 

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