@Bunny
Das Nettoergebnis aus Finanzgeschäften ist in der GuV (sofern eines besteht) angegeben, steht rechts in der GuV bei den anderen Erträgen. Manchmal wird es auch "Handelsergebnis" genannt (weil die Erträge aus dem Handel mit Wertpapieren entstehen).
Will sagen, du musst es nicht gesondert ausrechnen!-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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