AP 2004 Abbuchungsauftrag oder Einzugsermächtigungsverf |
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Verfasst am: 06.05.2004 18:52 - Geaendert am: 06.05.2004 18:54 |
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Hallihallo!
Habt ihr auch im 1.Fall der AP 2004 für den Abbuchungsauftrag argumentiert? Ich jedenfalls ja, weil die gewerblichen Kunden vorher auf Rechnung gekauft haben und der Abbuchungsauftrag doch eher zwischen gewerblichen Kunden angewandt wird,oder? Nur so sind ja z.B. Zahlungen "gesichert"...Habe mich dann halt nur gewundert, dass der Kunde dann doch das andere Lastschriftverfahren genommen hat, entgegen meiner Empfehlung.:-) Was habt ihr geschrieben? |
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Verfasst am: 06.05.2004 18:59 |
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ganz klar einzugsermächtigungsverfahren.
ich glaub es handelte sich da auch um nen baumarkt, oder? also das wär schon ziemlich viel verlangt vom kunden, verwaltungstechnisch, kostentechnisch und auch vertrauenstechnisch. Sprich es wäre einfach nicht durchsetzbar. |
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Verfasst am: 06.05.2004 19:05 |
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Ich empfand die Aufgabe so gestellt, dass der "Einzug mittels Einzugsermächtigung" gesucht ist. Ein Abbuchungsauftrag wäre m. E. für die "Kleckerbeträge" von ein paar Tausend € übertrieben. Ferner sind die Kosten für dieses Verfahren zu berücksichtigen.
Ich gehe aber davon aus, dass es von den angebrachten Argumenten abhängt und nicht vom Konsens der IHK; sonst wäre es kein "offener" Fall, oder?
Hoffe aber natürlich, mit meiner Lösung der IHK wohlwollend entgegengekommen zu sein *GG*-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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Verfasst am: 06.05.2004 19:45 |
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hallihallo Captain
also ich sage ganz klar JA zum Einzugsermächtigungsverfahren.....
aber easy....sind bestimmt nur 4 Punkte...oder so
mfg der Große Meister |
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Verfasst am: 06.05.2004 20:02 |
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Es ging da aber laut Aufgabe um die gewerblichen Kunden, die auf Rechnung kaufen...
Also wohl doch eher Abbuchungsauftrag, oder??? |
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Verfasst am: 06.05.2004 20:14 |
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laut musterlösung geht beides , musst dich halt nur für eins entscheiden und argumentieren,
ich hab einzugsermächtigungsverfahren genommen |
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Verfasst am: 06.05.2004 21:00 |
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Abbuchungsverfahren ist doch viel zu aufwendig. Der Baumarkt müßte jedesmal überprüfen, ob ein erteilter Abbuchungsauftrag vorliegt.
Ergo: Einzugermächtigungsverfahren! |
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Verfasst am: 06.05.2004 21:26 |
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Ich habe auch das Abbuchungsverfahren genommen, weil es sich meiner Meinung nach auch um einen gewrblichen Kunden handelt...
Also die mit mir zusammen geschr. haben haben auch ausser ein oder zwei Leute alle Abbuchungsverfahren genommen... Naja, mal sehen... |
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Verfasst am: 06.05.2004 22:15 |
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LAUT IHK MUSTERLÖSUNG SIND BEI ARTEN VON LASTSCHRIFT RICHTIG!
MAN MUSS SIE NUR RICHTIG BEGRÜNDEN!!!!!
MfG stefan |
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Verfasst am: 06.05.2004 22:20 |
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Wo habt Ihr denn eure angebliche Musterlösung?
Könnt ihr die mal irgendwo reinstellen? |
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Verfasst am: 06.05.2004 22:26 |
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Mir wurde Sie nur nach der Prüfung gezeigt. Und da hab ich gesehen das beide richtig sind. #eintracht-frankfurt @ qnet =) |
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Verfasst am: 06.05.2004 22:28 |
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Hallo!
Ich glaub ich hab in BBL konventionell kaum Punkte..hab irgendwie von POZ und EC-Cash was geschrieben. und nix von Lastschrift und Abbuchungsverfahren..toll hab bestimmt BBL insgesamt nur 35-40 Punkte. |
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Verfasst am: 06.05.2004 22:40 |
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hab die musterlösung aufm schulhof gefunden, kann die morgen mal abtippen auf der arbeit ...
@stefan danke für das zitat .-.. ;) |
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Verfasst am: 07.05.2004 12:27 |
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Sehr gut, danke für die Antworten! Auf jeden Fall bin ich auf das Abbuchungsverfahren gekommen, weil es um die gewerblichen Kunden ging, die sonst auf Rechnung zahlen. Und zwischen gewerblichen Kunden ist es sinnvoller mit Abbuchungsauftrag, weil die Beträge nicht zurückgehen können und so besser kalkuliert werden kann. Außerdem beruhen diese Zahlungen auf Vertrauen...und das läuft meistens nur zwischen Geschäftskunden. So jedenfalls habe ich meine Empfehlung begründet. Aber wenn beides richtig ist natürlich umso besser...Gruß vom Captain! |
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Verfasst am: 09.05.2004 18:31 |
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ich habe das so verstanden das man auch mit ec karte zahlen könnte aber ohne zahlungsgarantie!
was meint ihr? halb richtig oder komlplett die ganze aufgabe versaut??
bitte antwortet mal! |
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Verfasst am: 09.05.2004 18:34 |
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Hmm...also in der Musterlösung steht nichts von Kartenzahlung, aber vielleicht hast du Glück und triffst auf einen guten Prüfer! |
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Verfasst am: 09.05.2004 18:36 |
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Also ich habe die Musterlösungen auch schon. wenn ich es moegen an der Arbeit schaffe, scanne ich die mal ein. Hat noch jemend irgendeine Frage dazu, die ich gleich beantworten kann. Hab die Lösungen hier. |
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Verfasst am: 10.05.2004 09:08 |
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es ist egal, ob das eine oder das andere... hauptsache ihr habt es gut begründet.
habe das AV genommen und es war richtig, ne kollegin das andere und es war auch richtig.
also keine panik! ;-) |
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