Nachprüfung |
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Verfasst am: 18.06.2004 15:42 |
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Hat jemand von euch ne Ahnung wie das mit Nachprüfung aussieht, ob man da auch sowas wie ne Fallstudie bekommt und man dann was dazu erzählen muss? |
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Verfasst am: 18.06.2004 15:47 |
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Also soweit ich weiss, wirst Du nach der mündlichen Prüfung in einen seperaten Raum gesetzt und bekommst nochmal eine schriftliche Prüfung zu dem Fach vorgelegt, in welchem Du die 50%-Marke nicht erreicht hast! Bin mir nicht 100%ig sicher, aber von ner Fallstudie hab ich bisher noch nichts gehört. Gruß Kris |
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Verfasst am: 18.06.2004 16:03 |
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Das was Kris geschrieben hat stimmt definitiv nicht!!!
Du kannst Dir das Fach in dem Du schlechter als 50% und besser als 30% warst frei aussuchen!!!
Du mußt durch die Ergänzungsprüfung dann insgesamt eine ausreichende Leistung erzielen!!! (=über 50 %)
Die Minderleistung (das heißt um wieviel Du im schriftlichen unter 50 % warst) mußt Du in der Ergänzungsprüfung ausgleichen!!!
P.S. Die Ergänzungsprüfung beruht auf einer Fallstudie!!! |
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Verfasst am: 18.06.2004 16:53 |
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Wie die Ergänzungsprüfung zu gestalten ist, ist nicht genau vorgeschrieben. Sie ist allerdings eine mündliche Prüfung und keine schriftliche Nachprüfung.
Die Gestaltung hängt somit stark vom örtlichen Pürfungsausschuss, meist vom Lehrer ab.
1. Rechtsgrundlage
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.
2. Bewertung
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann mit 0-100 Punkten bewertet werden. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten. |
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