Überprüfung von Ergebnissen |
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Verfasst am: 19.06.2004 17:58 |
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Ich habe da mal eine Frage, habe am Donnerstag meine Ergebnisse bekommen und in AWL 73% erreicht. Ich bin aber mal so die Aufgaben durchgegangen (so wie ich in der Prüfung geantwortet habe!!!) und habe irgendwie mehr richtig!
Kann man sich seine Prüfung und Lösungen mit der Korrektur mal ansehen oder wie kann man nachprüfen, ob die zugeschickten Ergebnisse auch stimmen??? |
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Verfasst am: 19.06.2004 20:37 |
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In der Regel hat der Prüfungsausschuss, der die mündliche Prüung - Kundengespräch - abnimmt, alle Unterlagen und somit auch das Lösungsblatt für AWL.
Ich empfehle folgendes Vorgehen:
1. Besorgung der IHK- Lösungsblätter
2. Vergleich mit den aufgeschriebenen Lösungen
3. Antrag bei der IHK stellen, die Prüfungsunterlagen einzusehen
4. Am Prüfungstag die Lösungen vergleichen oder den Lehrervertreter bitten, die Lösungen zu vergleichen. |
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Verfasst am: 21.06.2004 10:22 |
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Hallo!
Habe das gleiche Problem.
Habe in BBL konv. nur 67%, aber laut meinen aufgeschriebenen Lösungen müsste ich auf 78% kommen.
Meine Ausbildungsleiterin hat mir empfohlen bei der IHK
Einsichtnahme zu beantragen - aber erst NACH der mündlichen Prüfungen.
Sie meinte es sei besser unbelastet in die mündliche zu gehen. Denn die Prüfer bekommen es von der IHK mitgeteilt wer Einsichtnahme beantragt. Und die Prüfer sind dann
fieser zu denen, die an den Korrekturen der IHK zweifeln und aufmüpfen wollen.
Die Ergebnisse lassen sich auch nach der mündlichen noch korrigieren. |
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Verfasst am: 21.06.2004 10:26 |
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Das glaub ich nicht, dass die Prüfer "fieser" zu denen sind, welche das Ergebnis der IHK anzweifeln...
Außerdem meinst wahrscheinlich BBL programmiert, oder?
Das erscheint mir allerdings unrealistisch, so ein großer Sprung, von 67 auf 78%. |
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