Widerspruch gegen Prüfungsergebnisse |
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Verfasst am: 24.08.2004 14:55 |
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Versuche gerade ein paar grundsätzliche Fakten über die Prüfungen der IHK herauszufinden. Eins ist mir aber leider noch völlig unklar: Auf welcher Grundlage kann ich meinen Einspruch (falls ich mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden bin) begründen.
Steht das irgendwo in der Prüfungsordnung, oder regelt das das BBiG, bzw. ein anderes Gesetz?? Mir geht es nicht darum, wie ich das mache (dazu gibt es ja auch einen Artikel hier auf Bankazubi.de), sondern nur welche Rechtsnorm mir dieses Recht zuspricht.
Für jede Hilfe schonmal vielen Dank im Vorraus!! Vielleicht habe ichs ja auch nur überlesen. |
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Verfasst am: 25.08.2004 20:16 |
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Ähm, wofür brauchst du das???? |
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