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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

RWC-Fragen
 
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.10.2004 17:16
Hallo,

Ich hätte mal Fragen zur Rw Sommer 04,

Nr 2.
Die WP des Anlagevermögen KANN ich doch nach dem Niederstwertprinzip bewerten muss aber nicht.
Hier wurden die Aktien vom AV mit NWP bewertet, ist die bewertung mit dem Höheren-Kurs falsch???

Nr. 10.

Hier ist doch nichts anderes gefragt wie Zinskondibeiträge, zb. Beim Darlehn, habe ich ZIns für Darlehen und GKMAktiv gegeben.>>Bräuchte doch den GKM Passiv, für den Deck I
oder?

Nr. 11
Hier steig ich nicht ganz durch, durchschnitte berechnen oder?

Nr.13
Debi= hätte ich 16,22Tage auf volle runden hätte ich 16, richtig 17 wo ist mein fehler?

das selbe
Kredi, ich 25,09>25Tage richtig wäre 26
Ruden die hier alle angepazden(0,...) Tage auf?

Interne Frage:

Geg.: EK:
1gez,Kap 1500
2Gewinnrück 1175
3 JÜ 825

Divi: Vom Jü werden 450Divi abgezogen!

1Frage/intern
Wenn Divi ausgeschüttet wird, und mir keinn Jü angegeben wäre. Wäre dieser dann, zb. EKquoten-berechnung, auch
abzuziehen?

**In der Rechnung , wurde die EK-quote mit EK=1500+1175+825./.450 gerechnet

Bei der EK-rent. EK=1500+1175
2Frage intern Warum wird beim _EK, für die EK-rent. der Jü nicht miteinbezogen?


Vielen Dank,ein schönes WE wünscht PLANTOP
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.10.2004 17:31
Zu 2, das Niederwertprinzip ist zwingend anzuwenden.
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.10.2004 18:39
Auch beim AV, da KANN ich doch muss aber nicht oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.10.2004 19:25
Gegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Es wird das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet, d. h. grundsätzlich wird der niedrigere Wert angesetzt. Der niedrige Wert kann der Anschaffungswert ./. AfA oder auch der derzeitigen Wert sein. Der niedrige Wert muss aber nicht angesetzt werden, wenn der niedrige Wert vorübergehender Natur ist.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2004 13:07
@ Herrmann in der Aufgabe ging es um Wertpapiere.
Und da hat er schon Recht das man WP aus dem Anlagevermögen mit dem gemilderten Niederstwertprinzip bewerten darf also entweder dem höheren oder dem niederen Kurs.

WP des Umlaufevermögens muss mit dem strengen Niederstwertprinzip bewertet werden , also dem niederen Kurs.

Aber die IHK will halt sehen das man beide Arten mit dem niederen Kurs bewertet um eventuell Bilanzverschönerungen zu vermeiden.

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2004 13:43 - Geaendert am: 16.10.2004 13:45
Anleihen und Aktien werden als Umlaufvermögen angesehen, es sei denn, die Aktien stellen eine langfristige Beiteilung dar.

I.d.R. werden die Aktien nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2004 19:28
@ Herrmann
Nr 2.
Die WP des Anlagevermögen KANN ich doch nach dem Niederstwertprinzip bewerten muss aber nicht.
Hier wurden die Aktien vom AV mit NWP bewertet, ist die bewertung mit dem Höheren-Kurs falsch???

Ich hab diese Prüfung selber geschrieben.Hab 100 % erreicht und weiss das man das strenge Niederstwertprinzip nehmen muss laut IHK.
Aber wie du auch im Kompaktwissen REchnungswesen & Steuerung von Wurm & Co. lesen kannst darf man Papiere des AV mit dem gemilderten Niederstwertprinzip bewerten.
Und darauf hab ich angespielt da es sich in Aufgabe 2 um Papiere des AV handelt.

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Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.10.2004 23:46
Sauber, 100% in RWC is ned schlecht.
Einfach a Genosse :)
Zu den anderen Fragen von mir, kannst du da mir nicht weiter helfen?
Wäre nett
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.10.2004 08:31
@Jeff_Mills
Das habe ich bereits erwähnt.
Pfadfinderin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.10.2004 22:07
Wenn du Tage berechnest wie bei deinen 2 Aufgaben, welches die Ergebnisse hatte 17 und 26 musst du immer aufrunden, weil....
Pfadfinderin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.10.2004 22:09
... du ja auf volle Tage aufrunden solltest
 

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