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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Lernfrust vor der Abschlussprüfung...
 
baerchenhh
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.11.2004 16:37
Hallo Leidensgenossen...

Der größte Frust an der ganzen Lernerei ist einfach ständig Aufgaben und Lösungen von diversen Quellen zu haben bei denen entweder

a) die Aufgaben gar nicht teil des Aufgabenkatalogs sind oder

b) der Aufgabenschreiber selber die Lösungen, die er veröffentlicht, scheinbar nicht selber kontrolliert hat...

So auch hier...

http://www.grundmann-norderstedt.de/ab02.htm

Herr Grundmann veröffentlicht hier Aufgaben für die nächste Abschlussprüfung...

In Aufgabe 1 i) ist dabei der Devisenteminkurs sowie der Gutschriftsbetrag zu berechnen. In der Lösung gibt er als Devisenterminkurs 1,1658 an. In der Aufgabe heißt es jedoch der Zinssatz in der USA beträgt 2 % p.a. und in der Euro Zone 3 % p.a.. Demnach liegt ein Deport (Abschlag) vor. Die Lösung müsste demnach nicht 1,160 + 1,160 * 0,01 * 6 : 12 heißen, sondern 1,160 - 1,160 * 0,01 * 6 : 12 und es würde sich ein Deisenterminkurs von 1,1542 ergeben.

Habe ich Recht oder etwas nicht verstanden?

Auch Aufgabe 3 enthält IMHO einen Fehler:

Lösung b): Zu 1. Ja, die Begleichung der Bestattungskosten kann aus dem Nachlass geschehen, da die Erben die Pflicht haben, für eine angemessene Bestattung zu sorgen. Sollte die Rechnung nicht von der Erbengemeinschaft vorgelegt werden, empfiehlt es sich, vom Auftraggeber der Zahlung eine Haftungserklärung hereinzunehmen.

Wenn ich mich recht entsinne darf genau das nicht mehr gemacht werden. Das Bestattungunternehmen hat eine Forderung gegenüber der Erbengemeinschaft und NUR durch die darf auch die Rechnung beglichen werden.

Bitte sagt mal was dazu... Auch Mitleidsbekundungen sind willkommen...
NottheOne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.11.2004 16:58
Hallo,

zu dem Problem bei Aufgabe 3 kann ich nur soviel sagen, das dies immer noch gängige Praxis ist. Über die Rechtmäßigkeit des ganzen gibt es (natürlich) unterschiedliche Auffassungen. Habe einen Verweis auf zwei Gerichtsurteile gefunden, die Deine Aussage untermauern. Allerdings ist in der Bewertung das ganze als noch nicht abschließend geklärt dargestellt und die bisherige Methode wird durchaus als Rechtmäßig angesehen.
Wenn Du Interesse hast mail mich kurz an und gib mir Deine e-mail-Adresse, dann schicke ich Dir die Mail mit den Gerichtsurteilen und der Bewertung.
Ansonsten kann ich Dir nur mein Beileid aussprechen. Hab zwar schon seit 2002 ausgelernt, aber denke noch mit Grausen an die letzten Wochen vor der Prüfung (ansteigender Kaffekonsum, Nervosität pur bishin zur Panik).
Drück Dir die Daumen, das Du es schaffst.

---------------------------------------------------------------------------------------

Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.

jona2204
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2004 00:59
hab die prüfungen der letzten jahre von grundmann-norderstedt und die waren bisher immer richtig.

soll der link den du angegeben hast sachen für die AP 04/05 sein??
baerchenhh
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2004 12:37
Der Link führt zu drei Fallstudien zum Training...

Dass bisher die Sachen immer richtig waren hilft mir leider überhaupt nicht weiter...
jona2204
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2004 19:57
mit deinen ausführungen über report und deport hast du recht, habe diese aufgabe zur Übung gemacht und hatte das gleiche problem aber du hast recht , dass dies eigentlich ein deport ist und vom kassakurs abgezogen werden muss, mein terminkurs beträgt auch 1,1542 und der EUR Gutschriftsbetrag ist dementsprechend 433200,49 EUR

Bin auch eine mitleidige und wünsche dir viel glück bei der prüfung ist ja nicht mehr lang
baerchenhh
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2004 22:15
Vielen Dank...

Ich habe das Problem, dass ich bei mir in der Berufsschule der einzige bin, der zweieinhalb Jahre lernt... Deshalb kann ich mich da mit niemandem austauschen...

Grüße
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2004 23:22
ICH HABE KEINE LUST MEHR!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2004 09:33
Ich hatte ja schon bei der ZP frust, aber dann bei der AP O_o

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Als du geboren wurdest, lachten alle und du weintest. Lebe so, dass wenn du stirbst, du lachst, und andere weinen!!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

black_cat
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2004 10:08
Ich wünsch euch allen viel Glück in der Abschlussprüfung!
Die kurze Zeit übersteht ihr jetzt auch noch.
Danach ist dann eh alles vorbei.
MueMa
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2004 16:53
Hi.

Also mir ist da mal was aufgefallen.

Bei der Aufgabe 2 f). Der gute Herr Grundmann gibt hier in der Lösung zur Eigenheimzulage die Beträge von 1.278,-€ und ein Baukindergeld von 767,- €.

Wollt nur mal erwähnen das diese nicht mehr aktuell sind es sind nämlich nur noch 1.250,- € und ein Baukindergeld von 800,- € pro Jahr.

Also ob diese Fälle wirklich zur AP 2004/05 gehören wag ich zu bezweifeln.

Lernen stinkt mir mittlerweile auch. Hab heute genug gemacht und hab Urlaub. Ich geh nun einen Saufen.

Viel Glück an alle AP´ler.

Greets MueMa
TomBola
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.11.2004 16:57
Bei den Lösungen / Aufgaben von Grundmann Norderstedt ist Vorsicht geboten! Da habe ich schonmal einen Thread zu aufgemacht...

Vorallem in älteren AP‘s sind auch die Antworten genauso alt. Das heißt: Nach altem Recht.... Vorallem bei Dividendenbesteuerung und und und. Ich denke das sollte klar sein... Bei ganz alten AP‘s ist mir zudem aufgefalllen das ab und zu mal ne Lösung fehlt und dadurch die Nummerierung durcheinander gerät.

Ausserdem kann ich mir gut vorstellen das einige wenige Lösungen einfach falsch sind.... Aber trotzdem ist die Seite super zum vergleichen, wenn man selbst auch eine gewisse Grundahnung hat. Oder kent jemand ne Seite die Vergleichbares bietet?
baerchenhh
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2004 17:52
Halo zusammen... Ich den Ausgangstext dieser E-Mail auch dem Herrn Grundmann zugesandt und siehe da:

----------------------
Hallo Herr Burkert,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben richtig gedacht, ich habe den Fehler bereits auf meiner Webseite korrigiert.

Viele Grüße

W. Grundmann

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Sönke Burkert [mailto:soenke.burkert@gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 16. November 2004 13:40
An: grundmann-norderstedt@t-online.de
Betreff: Prüfungsaufgaben zur Abschlussprüfung

Sehr geehrter Herr Grundmann,

ich habe im Zuge meiner Prüfungsvorbereitung eine Testprüfung von Ihrer Homepage durchgearbeitet. Dabei bin ich auf eine Ungereimtheit gestoßen. Ich beziehe mich auf die Aufgabe zum Auslandszahlungsverkehr, in der die Heidelberger Druckmachinen GmbH mit der Lotus Print Inc. aus Seoul Korea ein Vertrag abschließt. (http://www.grundmann-norderstedt.de/ab02.htm)

In Aufgabe 1 i) ist dabei der Devisenteminkurs sowie der Gutschriftsbetrag zu berechnen. In der Lösung geben Sie als Devisenterminkurs 1,1658 an. In der Aufgabe heißt es jedoch der Zinssatz in der USA beträgt 2 % p.a. und in der Euro Zone 3 % p.a.. Demnach liegt ein Deport (Abschlag) vor. Die Lösung müsste demnach nicht 1,160 + 1,160 * 0,01 * 6 : 12 heißen, sondern 1,160 - 1,160 * 0,01 * 6 : 12 und es würde sich ein Deisenterminkurs von 1,1542 ergeben.

Ist das so richtig? Wenn nicht, wo ist mein Denkfehler...

Beste Grüße und danke für Ihre Veröffentlichungen,

Sönke Burkert
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