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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

PWB
 
baerchenhh
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2004 17:50
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage zur pauschalen Wertberichtigung... Gehören Forderungen gegenüber Kreditinstituten zum risiokobehafteten Kreditvolumen? Die sind ja weder durch öffentlich Institution verbürgt, noch versichert...

Werden Ford. geg. KI dann im Endeffekt auch pauschalwertberichtigt?

Antworten bitte detailliert...

Beste Grüße...
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2004 18:19 - Geaendert am: 20.11.2004 18:20
Ja, ich bin der Meinung, dass Forderungen gegenüber fremden KI auch der PWB unterliegen!
Warum sollten diese Forederungen nicht pauschalwertberichtigt werden? Das latente Ausfallrisiko besteht doch allemal. Oder?!?!?

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

dielars
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2004 18:31
Hi!
Bin mir 100%-ig sicher, dass du die Forderungen an KI‘s abziehen mußt, um auf die risikobehafteten Forderungen zu kommen.
;-)
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2004 20:43 - Geaendert am: 20.11.2004 20:46
Ich habe nun mal nachgeschlagen...

Der maßgebliche Forderungsausfall wird auf Grundlage der Forderungen gegenüber KUNDEN abzüglich einwandfreie Forderungen berechnet.
Forderungen gegenüben Kreditinstituten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen und fallen demnach NICHT unter den Forderungsbestand, der der Pauschalwertberichtugungspflicht unterliegt.


Sollte in der AP eine entsprechende Aufgabe auftauchen, dann muss folglich darauf geachtet werden, ob der gesamte Forderungsbestand oder bereits der Forderungsbestand gegenüber Kunden bzw. Nichtbanken angegeben ist...

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... be happy & peace forever ...

 

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