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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Tipp für die AP!!!!!!!!!!!!! Wandelschuldverschreibung
 
noerv
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2004 12:04
Moin,
unser lehrer meinte kürzlich, dass eine Aufgabe zur Wandelschuldverschreibung sehr wahrscheinlich ist!

Also Berechnung von Wandlungsverhältnis, bedingtes Kapital, etc.


Gruß
noerv
Andre_H
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 12:08
Hi!

Wir haben in der Berufsschule nur noch die Optionsanleihe gelernt. Woher beruht denn die Meinung deines Lehrers?

Würde mich mal interessieren, denn soweit ich weiss, gibt es nur eine Hand voll Leute die wissen welche Aufgaben vorkommen könnten (und das sind garatiert keine Berufsschullehrer)

Gruss
Andre
noerv
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2004 12:10
Hi

er meinte es wäre wahrscheinlich. Er hat nicht gesagt auf jeden Fall!!
Habe mir es eben noch mal angesehen! Ist nicht so schwer!

Gruß
noerv
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 12:54
Hat jemand vielleicht ein Beispiel zur Berechnung wie das ganze evtl. in der Prüfung ausschauen könnte???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2004 13:06
Grenzen Sie die Wandelanleihe von der Aktienanleihe hinsichtlich Laufzeit, Nominalzinssatz und Tauschrecht ab!
baeumel
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2004 19:43
@Herrmann

Dann verstehe ich das so richtig, wenn da dann nur allgemeine Fragen zur Wandelschuldverschreibung kommen sollten / können, wenn dies Thema denn überhaupt kommt...

Weil Rechnungen oder so habe ich in der BS zu den ganzen Spezialanleihen eigentlich nicht gelernt (eigentlich haben wir nur eine kurze Übersicht zu diesen Dingern gemacht!)

HILFE ich sterbe - frühestens am Mittwoch und spätestens wenn das Ergebnis von der IHK kommt [meine Family reißt mir den Kopf ab, wenn des ned klappt...]

Und wenn die Noten scheiße werden, dann kann ich künftige Arbeitsstellen wohl auch aufgrund dieser in die Tonne kicken.... (Und übernommen wurde ich vor einem Monat leider auch nicht :(( )

MfG,
Patrick
Borelli
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 19:48
Also wir haben in der BS eigentlich sehr ausführlich über die Wandelanleihe gesprochen und auch einige Berechnungen dazu gemacht.

D.h. natürlich nicht, dass ich das kann.
Aber ich lebe da treu nach dem Motto "Mut zur Lücke"
Wäre ja langweilig wenn man alles könnte.

An der Stelle wünsch ich dann allen und besonders mir viel Glück für Mittwoch :-)
noerv
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2004 20:08
im Grunde ist die Wandelschuldverschreibung ne einfache Sache.
Immer dran denken:

Nennwert zu Nennwert betrachten (wie bei der Optionsanleihe)
z.B. Wandlungsverhältnis: 1000NW Aktien berechtigen zu 100NW anleihe

Keinen Kopf machen!
Das passt schon!
noerv

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 22:30
Also wir haben Wandelanleihen nie gemacht und mich würd mal interessieren, wie man die Frage von oben beantworten kann. mit aktien- und wandelanleihenverlgleich.
lz ist doch fest bei beiden, und der nomzins ist wahrscheinlich bei ner aktienanleihe höher. und was ist mit dem tauschrecht? bei ner wandelanleihe kann der kunde entscheiden und bei ner aktienanleihe die ag?
wars das was man wissen muss?
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 22:35 - Geaendert am: 22.11.2004 22:38
Ich hab mir immer gedacht ich kann lediglich eine Wandelanleihe tauschen und eine Aktienanleihe nicht.
Bei der AKtienanleihe hat die AG das Recht anstatt zurückzuzahlen Aktien zu liefern.

Weil das Wesen einer Wandelanleihe ist doch, ich habe das Recht innerhalb einer gewissen Frist zu einem bestimmten vorher festgelegten Wandlungsverhältniss die Anleihe in Aktien der AG einzutauschen. Wenn ich Wandele wird das Kapital der AG von vorher Fremdkapital zu nunmehr Eigenkapital, dass die AG nicht mehr zurückzahlen braucht.
Die Entscheidung geht vom Inhaber der Wandelanleihe aus ob er nun wandelt oder nicht.
noerv
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2004 22:37
Ganz einfach:
bei der WA kann der Anleger entscheiden, ob er Aktien oder den Nennwert ausgezahlt bekommen möchte und sie ist während der Lz meist mit verschiedenen Wandlungspriesen wandelbar.
aktienanleihen:
der emittent entscheidet am ende der Lz ob in Aktien oder € der gegenwert gezahlt wird!
Kommt immerauf den Kurs an!

Gruß
noerv
baerchenhh
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2004 23:31
Kann mir jemand kurz und knapp erläutern, wie man das Wandlungsverhältnis berechnet, am besten mit einer kleinen Beispielrechung...

Habe 2 AKTUELLE BBL Bücher... In einem steht nichts davon, in dem anderen nur ca. eineinhalb Seiten, nirgendwo was zur Berechnung des Wandlungsverhältnisses...

Danke im voraus...
jona2204
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2004 03:24
das läuft bei der wandelanleihe genau wie bei der Kapitalerhöhung

Bezugsverhältnis 1:2 bedeutet du brauchst eine Anleihe um 2 Aktien zu erhalten, die meisten nehmen noch einen aufpreis das heißt die haben damals die wandelanleihe gekauft und dafür bezahlt und je nach kurs um zu wandel müssen sie noch einen aufpreis zahlen

soll die wandlung z. B innerhalb der jahre 1-3 vollzogen werden wird z.b ein aufpreis von 10€ verlangt
ab 4-6 Jahre 25 € usw.

das umtauschen lohnt sich wenn der börsenkurs der aktie über dem börsenkurs der anleihe liegt


Für den anleger hat das den vorteil das kurssteigerungen der aktie auch zu kurssteigerungen der anleihe führen. außerdem hat der anleger einen anspruch auf feste verzinsung und auf rückzahlung solange er nicht gewandelt hat

Vorteile für den emittenten sind das diezinssätze einer wandelanleihe unter den zinssätzen einer schuldverschreibung liegt und dementsprechend weniger aufwenden muss um fremdkapital zu bekommen. und durch die wandlung wird befristet verfügbares fremdkapital zu langfristigem eigenkapital da der gläubiger jetzt aktionär ist
Startrooper
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2004 13:27
Laut unseren Berufsschullehrern ist die Wandelanleihe (oder auch Wandelschuldverschreibung genannt) NPR (Nicht-Prüfungs-Relevant) !

Ein Blick in den Prüfungskatalog zeigt auch ganz klar, dass lediglich eine Aktien- Bzw. Optionsanleihe als bedingte Kapital erhöhung abgefragt werden könnte

also macht euch da mal keinen Stress, ihr solltet den heutigen Tag vielmehr zum relaxen nutzen. Sich zu überlernen hat noch niemanden geholfen und fördert höchstens den Black-Out Effekt.

In diesem Sinne wünsche ich euch allen (und auch mir) nochmals viel Erfolg für Morgen...So schwer wird es schon nicht werden...
Polo22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2004 16:14
huhu,
hab grad eure Einträge gelesen und muss leider was hinzufügen...
und zwar ist lt. dem aktuellen Anforderungskatalog keine optionsanleihe sondern die Wandelschuldverschreibung drin.
d. h. wir müssen sie können!!!
und unsere Lehrerin hat uns auch diesen tipp gegeben...
naja, wollt das nur aml eben in den Raum werfen.
Mfg
Startrooper
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2004 16:28
aber schon merkwürdig, dass Berufsschulen andere Weisungen herausgeben. Kann mir kaum vorstellen, dass die IHK bei uns im Rheinland andere Informationen herausgibt als in anderen Teilen des Landes.
Wo genau steht dass denn im Pürfungskatalog ?
Mr_Lyle
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2004 16:28
@Polo22: Falsch, da handelt es sich um einen üblen Druckfehler im Prüfungskatalog ;-)

Schau mal links daneben... da steht "Sonderformen von Wertpapieren am Beispiel von Optionsanleihe und Genussscheinen erklären". Und ein Unterpunkt der angeblichen "Wandelanleihe" ist der Optionsschein, den es aber nur bei der Optionsanleihe gibt.

Schluss: Die Optionsanleihe ist relevant, die Wandelanleihe kommt gar nicht vor! Wenn man mit dem vorherigen Prüfungskatalog vergleicht, steht da drin auch ganz korrekt "Optionsanleihe"

mfg
Lyle
Startrooper
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2004 16:37
Danke für die Aufklärung, Lyle !
 

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