Ich nix verstehen :-)))) |
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Verfasst am: 23.11.2004 10:19 |
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Kann mir mal bitte einer netterweise sagen wie man auf das Ergebnis (s.u.) kommt
Habe die Aufgabe aus der Abschlussprüfung vom Sommer 2001. Es vom Fach AWL die 6. Aufgabe...
Aufgabestellung:
Iris Baumgarten(31 Jahre alt, ledig, kinderlos) ist Wertpapierberaterin bei der Nordbank AG und hat für ihre Einkommenssteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2000 folgende Einnahmen ermittelt.
- Jahresbruttolohn 84000 DM
- Bundelanleihe, Zinsen 3000 DM
- Insgesamt veröffentlichte Bardividende für 1000 Aktien der TeleAG 840,00 DM
- Festgeldzinsen 200 DM
- Private Veräusserungsgewinne aus Aktiengeschäften 300 DM
Jetzt die Frage
Frau Baumgarten gibt im Formular zur EKST-Erklärung ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen an.
Ermitteln Sei die Höe der DIVIDENDE aus der TELE AG, die sien iner Erklärung als "ERträge asu Aktien" angeben muss?????
Die Antwort ist 1200 DM
HALLOOOOOOOOOOOOOO??? Wie kommt man den auf die ZAHL??
Bitte helft mir. ich verzweifele :-)
ganz lieben Gruß
eure Shorty |
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Verfasst am: 23.11.2004 10:34 |
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Die Aufgabe ist nur nach altem Recht zu lösen.
vergiss die aufgabe! |
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Verfasst am: 23.11.2004 11:27 |
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Hallo,
wenn mich nicht alles täuscht sind das 30 % (Körperschaftssteuer) KöSt. Also 840 geteilt durch 0,7, weil 1200 der Gewinn. Formel mal anders:
Gewinn - KöSt = Dividende
Gewinn *0,7 = Dividende
Die gezahlte Steuer (KöSt) kann allerdings am Ende wieder abgezogen werden. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit für Leute mit niedriger Steuerlast sich die 360 € über den Jahressteuerausgleich zurückzuholen. KöSt wird vom Unternehmen gezahlt.
Ob alte oder neue PO kann ich dir nicht sagen.
MfG
Christoffer |
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Verfasst am: 23.11.2004 11:55 |
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Vielen Dank
aber dann verstehe ich nicht wo SOLI bleibt... da ist ja scheinbar nur mit 30% KÖST gerechnet worden. |
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Verfasst am: 23.11.2004 13:33 |
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Bei den Prüfungen von vor 2002 sind einige Aufgaben dabei die heute nicht mehr aktuell sind, auch die Fragestellung hat sich m.e. doch sehr stark zu unseren Gunsten verbessert.
Also mach dir keinen Kopf...Mut zur Lücke halt |
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Verfasst am: 23.11.2004 14:14 |
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Soweit ich mich entsinne entfällt auf die KöSt auch kein Soli. Nur auf die KESt. |
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