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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung
 
Manu85
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2004 19:27
Hi leute,

kennt jemand von euch die Beitragsbemessungsgrenzen???
Danke!



p.s. Viel Spaß und vor allem Glück morgen in der Prüfung!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2004 19:45
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2004

41.850 € p.a. bzw. 3.487,50 € monatlich,

bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.


Die Beitragsbemessungsgrenze entsprach bis 2002 der Krankenversicherungspflichtgrenze,

seit 2003 sind beide Werte unterschiedlich!


Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Personen, die zum 31.12.2002 gesetzlich versichert waren:

46.350 € p.a. bzw. 3.862 € monatlich

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze können in die private Krankenversicherung wechseln, erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2004 19:50 - Geaendert am: 23.11.2004 19:59
Die Beitragsbemssungsgrenze zur Rentenversicheurng liegt bei jährlich € 61.800,00 EUR in den alten Bundesländer und 52.200,00 EUR in den neuen Bundesländer.

siehe auch unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=5703&forumid=16
 

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