Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung |
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Verfasst am: 23.11.2004 19:27 |
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Hi leute,
kennt jemand von euch die Beitragsbemessungsgrenzen???
Danke!
p.s. Viel Spaß und vor allem Glück morgen in der Prüfung!!! |
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Verfasst am: 23.11.2004 19:45 |
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Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2004
41.850 € p.a. bzw. 3.487,50 € monatlich,
bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze entsprach bis 2002 der Krankenversicherungspflichtgrenze,
seit 2003 sind beide Werte unterschiedlich!
Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Personen, die zum 31.12.2002 gesetzlich versichert waren:
46.350 € p.a. bzw. 3.862 € monatlich
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze können in die private Krankenversicherung wechseln, erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird. |
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