Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 88
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Thema Widerspruch
 
GeneNMG
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2004 18:54
Hallo alle ...ich habe ein Problem bei mir lief die prüfung wirklich nicht so wie es sollte...
nun ist aber auch nicht alles falsch sondern ich habe ein paar probleme mich (bei programmierten aufgaben zum beispiel) für ein ergebnis zu entscheiden wenn alle offensichtlich flasch sind ...

nun macht man ja einfach kreuze und hofft aber auch das kann daneben gehen...

das zum sachverhalt nun meine frage...
hier auf bankazubis habe ich gelesen das ich innerhalb von einer Woche nach Prüfung einspruch gegen die aufgaben einlegen kann...
aber ich weiss doch nciht mehr alle aus dem kopf die falsch waren ...?!?
einige sind hier im forum schon aufgetaucht die mich auch interessieren aber halt nicht alle und keine so genau wie sie in der prüfung waren...

nun meine frage kann ich nicht nach einsehen meiner prüfung auch noch gegen aufgaben klagen, fechten oder was auch immer ? das kann ja nicht sein das man nur eine woche zeit hat einspruch einzulegen...

bitte katja (*hoffnungsvoll an dich wende*)
kannst du mir sagen welche möglichkeit nach erhalt der prüfungsergebnisse und nach einsehen der prüfung es gibt aufgaben zu neutralisieren ???

vielen dank im vorraus für deine antwort
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2004 19:18
Es gibt nur die Möglichkeit gegen Fragen Einspruch einzulegen bei denen:

a) sachliche Fehler in der Aufgabenstellung sind
b) mehrere Lösungen richtig sind
c) keine der angegebenen Lösungen richtig sind

Nach mehr als einer Woche gibt es keinerlei Möglichkeit mehr einen Einspruch geltend zu machen.

Wo Du die Aufgabenstellungen findest ist ja schon öfters auf dieser Seite gepostet worden.
plas
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2004 21:10
word iron !

aber sagmal, was möchtest du denn anfechten ? das du die falschen sachen angekreuzt hast ? ich blick das irgendwie nicht ;)

greetz
GeneNMG
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2004 21:42
natürlich nicht aber es kann ja nicht sein das ich die antworte nehme die am wenigsten falsch ist ...

also tut mir leid das ist nicht der sinn 6 falsche antworten vorzugeben und die die am nahesten an der wahrheit liegt die kreuzen sie bitte an ...

beispiele hast ud im forum genug sage nur marge bei mindestpreiskalkulation ...

deginition bundesschatzbriefe und deren rückgaberegelung ect

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2004 23:07
Gegen die sachliche falschen Aufgaben legen meist schon andere, meist Lehrer Einspruch ein, das verleiht dem auch mehr Gewicht, denn wenn man Deine Gründe liest, dann wirkt es eher - nicht böse gemeint - wie eine Ausflucht.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

schnoaat
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2004 10:36
hi!

ich hatte ein problem mit der frage in bwl konventionell

b) nennen sie 6 elektronische bannkdienstleistungen, die sie herrn dressler anbieten können.

habe leider darunter verstanden, dass die sowas hören wollten wie ga, kad, pos, poz usw.

nun laut musterlösung wollten die das nciht und ich bin absolut nicht damit einverstanden, da ich die fragestellung überhaupt nicht verständlich fand.

hier habe ich gelesen, man hat eine woche zeit um gegen aufgaben widerspruch einzulegen... das wäre also heute der letzte tag.. also habe ich eben meine klassenlehrerin angerufen und sie gefragt wie das bewertet wird ob die das trotzdem als richitg werten weil man die frage ja auch anders verstanden haben könnte.

sie hat mir aber nur gesagt, dass sie mir keine auskunft über das aktuelle prüfungsverfahren geben dürfe...

und nun? was kann man machen?
ich hätte genauso gut gewusst was man im online banking alles machen kann aber wenn die frage nciht verständlich ist?
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse