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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Fragen aus einer alten Prüfung
 
Beckham18
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.04.2005 16:45
Hallo,
ich sitze habe gerade an einer Prüfung gesessen und fande die, die schrecklichste die ich bisher bearbeitet habe. Was würdet ihr bei folgenden Fragen beantworten:

1. Begründen Sie warum der Gesetzgeber bei Kapitalerhöhungen ein Bezugsrecht auf junge Akien für Altaktionäre vorsieht?

2. Julia bringt einen auf der KI gezogenen Barscheck, dessen Summe in Worten auf zweihundert Euro und in Ziffern 200€ lautet und bittet um Auszahlung. Sie versuchen erfolglos den Aussteller telefonisch zu erreichen, um Klarheit über die unterschiedlichen Schecksummen zu bekommen.

Erläutern Sie, ob Sie die Auszahlung verweigern können


Na dann bin ich mal gespannt....
Katy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.04.2005 16:56
Bin ich jetzt bescheurt oder kann ich nicht lesen...

zweihundert Euro schriftlich und 200€ in Zahlen , wo ist da der Unterschied ;-)
dine5587
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.04.2005 16:58
das versteh ich auch nicht.
aber wenn die beiden angaben falsch sind, gilt immer der betrag in worten. meine ich mich dran erinnern zu können :)
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.04.2005 17:03
dine, hast recht. wenn da unterschiedliche sachen stehen SOLLTEN, nimmt man den in worten, weil man sich da nicht so schnell vertut wie bei ner einzelnen ziffer zb. ausserdem ist da das risiko nicht so gross, dass man eine zahl fuer ne andere haelt (ne 6 fuer ne 0 oder solche spaesschen).

zum ersten: das liegt daran, dass man den anleger absichern will, den gleichen anteil (prozentual) am unternehmen halten zu koennen. denn vielleicht hat der da ja ein interesse dran.
Beckham18
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.04.2005 17:08
Danke für den Hinweis. Der Betrag in zahlen ist 220 EURO
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.04.2005 18:27
Sobald das Kapital erhöht wird, fallen die Aktienkurse, weil nunmehr der Gewinn auf mehrere Aktien verteilt werden muss.
neon
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.04.2005 08:14
stell dir mal vor es gäbe kein bezugsrecht für die neuen aktien. wenn ein konzern z.b. 51% an einem anderen unternehmen hält und dieses jetzt neu aktien ausgibt, dann könnte es ja passieren, dass sie danach plötzlich nichtmehr die mehrheit (und somit die kontrolle) halten!
(dann wäre das ja der 08/15 trick für alle die nach ner übernahmer wieder "frei" kommen wollen!)
Plueschi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.04.2005 08:47
1. Thema Kapitalerhöhung:
Durch die Aussage von Bezugsrechten für junge Aktien für Altaktionäre will man erreichen das diese nun noch im gleichen Umfang am Unternehmen beteiligt sind. Werden mehr Aktien ausgegeben, sinkt der Kurs und somit auch der Wert Aktien der Aktionäre. Um diesen ein "bissen entgegen zu kommen" erhalten sie Bezugsrechte.
Ich glaube damit soll der Verwässerungseffekt geschmälert werden. Korrigiert mich wenn dies falsch ist.

2. Thema Auszahlung Barscheck
Also ich bin mir ziemlich sicher das dann der Betrag gilt der in Worten geschrieben steht. Begründung: bei zahlenangaben können Zahlen hinzugefügt werden.
Aber eine Nachfrage beim Aussteller ist immer sinnvoll.

LG und viel Spass bei den Prüfungsvorbereitungen

Sonte
 

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