VL-Was muss man da alles wissen? |
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Verfasst am: 27.04.2005 16:31 |
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Was gibt es denn bei VL alles ?
Bei uns ist das Alterseinkuenftegesetz auch einer der Pruefungskandidaten! |
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Verfasst am: 27.04.2005 16:38 |
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Der Prüfungskatalog enthält Folgendes:
Merkmale einer Kapitallebensversicherung
- LV auf den Todes- und Erlebensfall
- Wahlrecht auf Auszahlung bzw. Verrentung
- Motive für die Anlage in Kapitallebensversicherungen
Risikovorsorge mit bedarfsorientierten
Versicherungsprodukten
- Rentenversicherung als Teil der privaten Altersvorsorge
- Kundenkreis
- Begünstigte
- Steuerliche Regelung |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:01 |
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Dank Hermann, aber ich meinte doch VL. also vermoegenswirksame Leistungen, find da nicht wirklich viel in meinen Buechern...
Weisst Du da mehr drueber? |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:11 - Geaendert am: 27.04.2005 18:12 |
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Ich dachte: VL = Versicherungslehre
Im 5. Vermögensbildungsgesetz werden
- Einkommensgrenzen 17.900/35.800 Euro zu versteuerndes EK
- Fördersätze: 9 oder 18 %
- Sperrfristen: 7 Jahre, beginnend mit dem 1.1. der ersten Einzahlung
- zulagenschädliche und zulagenunschädliche Verwendungen
- usw |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:12 |
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Beachte die Einkommengrenzen:
versteuerndes Einkommen ledig 17900 Euro, verheiratet doppelt soviel.
Anlagemöglichkeiten in Bausparvertrag 9 % AnSZ, in Fonds (Produktivkapital) 18 % AnSZ
Sperrfrisst 7 Jahre
(Bei Fonds 6 Jahre+1 Jahr Ruhephase) |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:15 |
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Ist bei Bausparen nicht das abschlussdatum beginnend und nicht 01.01. d.J. ???? |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:27 |
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Ich vermute das Abschlussdatum.
Inwelcher Form könnte ich denn Prämienunschädlich bei einem Fonds verfügen?
Mir wäre jetzt nur beim BSV bekannt... |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:34 - Geaendert am: 27.04.2005 18:34 |
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Prämienunschädliche vorzeitige Verfügung bei einem Beteiligungssparvertrag:
- bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Spares oder seines Ehegatten
- bei Arbeitslosigkeit des Sparers, die ununterbrochen länger als ein Jahr dauert und nach Vertragsbeginn eintrat
(manchmal wird auch gesagt, dass es "eine längere Zeit" sein muss, aber nicht genau wie lange)
- Heirat, sofern mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen
- Aufnahme selbständiger Arbeit
und Sperrfrist gilt bei BSV ab Vertragsschluss und nicht 1.1. |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:34 - Geaendert am: 27.04.2005 18:35 |
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Werden vL auf einem Bausparvertrag durch den Arbeitgeber überwiesen, gilt das Wohnungsbauprämiengesetz. Danach beginnt die Frist mit Datum des Vetragsabschlusses. |
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Verfasst am: 27.04.2005 19:30 |
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Hi!
Ich braucht euch gar keine Sorgen zu machen VL kommt e nicht dran is vieeeeeel zu leicht!L E I D E R!Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren! |
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Verfasst am: 27.04.2005 19:34 |
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Das ist ja nicht ganz richtig! Wenn VL im IHK Prüfungskatalog aufgeführt ist kann das auch drankommen.
Letzte Prüfung war Onlinebanking. Genauso leicht und trotzdem da.... |
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