Rechnungsabgrenzungsposten - Prüfungsrelevant |
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Verfasst am: 02.05.2005 14:24 |
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Hallo,
also unser Lehrer hat lezte Woche rausgefunden das Rechnungabgrenzugsposten nun doch Prüfungsrelevant sind.
Die Konten sind nicht aufgeführt, aber allgemeine Fragen sind möglich.
Kann mir jemand kurz erklären was das alles auf sich hat? |
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Verfasst am: 02.05.2005 15:09 |
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ARA (=aktive Rechnungsabgrenzung)
Bereits geleistete Zahlungen gehören ganz oder teilweise in das nächste Geschäftsjahr.
Beispiel: Versicherung über 1.200€ wird am 01.10. für ein Jahr im Voraus bezahlt. Es gehören also 9/12 in das nächste Geschäftsjahr, also 900€.
Buchungssatz: ARA an Versicherungsaufwand 900€
PRA (=passive Rechnungsabgrenzung)
Bereits erhaltene Zahlungen gehören ganz oder teilweise in das nächste Geschäftsjahr.
Beispiel: Die Miete i.H.v. 500€ für Januar geht im Dezember ein. Die 500€ gehören also als Ertrag in das nächste Geschäftsjahr.
Buchungssatz: Mieterträge an PRA 500€
Sonstige Verbindlichkeiten
Kosten, die in diesem Jahr angefallen sind, werden erst im nächsten Jahr bezahlt.
Beispiel: Die Telefonrechnung über 100€ für Dezember wird erst im Januar bezahlt.
Buchungssatz: Verwaltungsaufwand an Sonst. Verbindlichkeiten 100€
Sonstige Forderungen
Erträge, die in dieses Jahr gehören, werden erst im nächsten Jahr bezahlt.
Beispiel: Die Miete i.H.v. 500€ für Dezember geht erst im Januar ein.
Buchungssatz: Sonst. Forderungen an Mieterträge 500€
Das „Gegenteil“ von ARA sind also sonstige Verbindlichkeiten; das „Gegenteil“ von PRA sind die sonstigen Erträge.
Als Eselsbrücke wann ARA und wann PRA:
ARA immer dann, wenn ich aktiv was gemacht habe (also Geld bezahlt)
PRA, wenn ich nichts gemacht habe (also Geld erhalten)
Buchungssätze können übrigens schon abgefragt werden. Müssen die Konten halt bei der Aufgabe angegeben sein! |
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Verfasst am: 02.05.2005 15:22 |
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THX
Hoffentlich kommt dazu nix dran :-( |
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Verfasst am: 02.05.2005 16:58 |
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Rechnungsabrenzungsposten kamen bisher soweit ich wieß in keiner Prüfung der letzten 8 Jahre dran.
Und ich habe mich auch schon mit vielen unterhalten.
Dieses Thema ist für Schüler irrelevant.
Schaut euch einfach die alten PRüfungen an dann seht ihr was so wichtig ist und was meistens dran kommt.
Grüße _| € FF |
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Verfasst am: 02.05.2005 17:19 - Geaendert am: 02.05.2005 17:19 |
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Die Vergangenheit ist nicht immer für die Zukunft maßgeblich. Die IHK hat in ihrem neuesten Prüfungskatalog die Jahresabgrenzung ausdrücklich genannt, während sie vorher nicht genannt waren!
Dann kann man es nicht ausschließen, dass sie bald mal kommen. |
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Verfasst am: 02.05.2005 18:11 - Geaendert am: 02.05.2005 18:11 |
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Ist auf jeden Fall prüfungsrelevant.
Ich wär da vorsichtig, nur weil es in den letzten Jahren nicht drangekommen ist, heißt das nicht, dass es bei euch nicht auch drankommt.
Iregndwann ist immer das erste Mal |
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