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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Sozialversicherungsaufgabe
 
Alicia_Keys
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2005 17:59
Hi Leute.

Wißt ihr schon Näheres zur Sozialversicherungsaufgabe in WiSo ?? Hab natürlich alles durch 2 geteilt und mich dann gewundert, warum ich nur ein dreistelliges Ergebnis hab, wo doch 4 Kasterl da sind. Hab dann einfach die Rentenversicherung draufgehauen und die ALO-Versicherung und es hat gepasst. Wird die Aufgabe nun angefochten oder nicht ? In den Übungen hab ich immer vergessen, durch 2 zu teilen, jetzt teil ich durch 2 und es ist wieder falsch.... Das regt mich total auf...
guinness69
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.05.2005 18:09
Es gibt wirklich keinen Grund, diese Aufgabe anzufechten.
Diese Aufgabe war, wie der großteil des restlichen WiSo-Teils, relativ einfach.
Kein Vergleich zur letzten Winterprüfung.

Greez.
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.05.2005 18:59 - Geaendert am: 09.05.2005 19:04
Würde ich auch sagen, wenn ich die letzte Winterprüfung geschrieben hätte ;-)
Aber ist auch egal, hatten wir ja jetzt schon oft genug das Thema.

-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de

Steffi102
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2005 19:38
Hi,

leider glaube ich auch nicht, dass die Aufgabe aus der Wertung genommen wird. Obwohl es nicht schlecht wäre.
Hatte erst die richtige Lösung und hab sie dann wieder durchgestrichen.
Das kann nicht wahr sein!
Oleg
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2005 11:40
Die Sozialversicherungsaufgabe hat mich auch total aufgeregt.
Ich denk oder hoffe doch mal,dass die Aufgabe gestriechen wird.
Kann ja fast nicht anders sein.
Fand die Prüfung von diesem Jahr aber echt super hart im Gegensatz zu den Jahren davor.
Christie
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2005 11:59
Ich hab die aufgabe auch falsch verstanden, aber ich glaub nicht, dass sie nicht bewertet wird, im prinzip ist sie richtig formuliert worden...
Christie
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2005 12:01
Weiß jemand, ob die aufgabe komplett falsch bewertet wird, wenn man abrundungen nicht beachtet hat?????
fast_geschafft_05
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2005 15:13
Naja, das es keinen Grund gibt, die Aufgabe anzufechten, ist fraglich... Ich z.B. hatte sie zuerst richtig, bis eine Klassenkameradin darauf kam unseren Lehrer zu fragen und dieser meinte ( was er ja auch nicht darf ), dass er das so verstehen würde, dass man erst die Hälfte nehmen muss und danach alles zusammen... ( weiß die Einteilung der einzelnen Aufgaben nicht, durften die Prüfung nicht mitnehmen... )
 

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