Einspruch |
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Verfasst am: 12.05.2005 11:15 |
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Hallo, ich hatte jetzt erst lust mich mit der Thematik zu beschäftigen. Wie erhebe ich Einspruch gegen Aufgaben, wohin muss ich diesen senden und vor allem bis wann ist dies möglich? |
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Verfasst am: 12.05.2005 11:22 |
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Das steht zwar alles schon in Foren, die max 3 Tage alt sind, aber naja...
Du hast nicht mehr viel Zeit. Ist nämlich nur innerhalb von 10 Tagen möglich.
Deinen Einspruch schickst du, oder besser von deiner PA/JAV zur IHK nach Köln. Genau Adresse findest du auf deinem Einladungsschreiben.MfG
Sven |
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Verfasst am: 12.05.2005 11:22 |
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War bis gestern möglich! -------------------------------------------------
Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?
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Verfasst am: 12.05.2005 11:28 |
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10 Tage sind bei mir aber nicht Gestern !?!?!? |
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Verfasst am: 12.05.2005 11:30 |
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Und das heißt jetzt genau? |
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Verfasst am: 12.05.2005 11:33 |
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Das heißt das wir uns nicht einig sind. |
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Verfasst am: 12.05.2005 11:50 |
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Das tolle an dieser Geschichte mit dem EInspruch ist nur, dass man da eigentlich nur richtig Einspruch einlegen kann, wenn man die Aufgaben vorliegen hat. Damit man die Aufgaben aber bekommt, muss man die dann erstmal kaufen, denn in der Prüfung darf man die ja nicht mitnehmen und zum abschreiben fehlt meistens die Zeit.
Ist mir zumindest so aufgefallen, denn immerhin sollte man schon den genauen Wortlaut vorliegen haben.Wer Fehler findet darf sie behalten!
Achja, die Sparkassenseelsorge lässt grüßen! ;) |
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Verfasst am: 12.05.2005 11:53 |
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Wir konnten Sie glücklicherweise behalten. Frag doch einfach mal in der PA oder Mitarbeteiter die im Prüfungsausschuss sind |
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Verfasst am: 12.05.2005 13:25 |
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Die fragen welche grund zur Anfechtung gegeben haben, sind sicherlich schon längst angefochten worden! Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt! |
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Verfasst am: 12.05.2005 13:45 |
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Als bei unserer Prüfung letztes Jahr hieß es, man hat nach der AP eine Woche Zeit @ Hiob.
Und die Woche wäre gestern zu Ende gewesen.
Gruß
MW-------------------------------------------------
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Verfasst am: 12.05.2005 13:59 |
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Was sagt den Herrmann zu diesem Thema!?? ;) Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt! |
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Verfasst am: 12.05.2005 15:36 |
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Hallo!
Hatten vor zwei Wochen in Frankfurt ein JAV-Seminar von ver.di. Dort hat uns ein Angehöriger des ZPA die Frist von 10 Tagen genannt!!!
Grüße, Chris |
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Verfasst am: 12.05.2005 15:38 |
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10 Tage ist richtig.
Viele Grüße aus der Sonne vom
Ironbuegeleisen |
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Verfasst am: 12.05.2005 16:05 |
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Gegen Fragen innerhalb von 10 Tagen, gegen falsch gewertete Lösungen, kann man Einspruch nicht bei der IHK, sondern seinem Prüfungsausschuss vorlegen. Die haben auch die absolute Macht über deine Endnote. |
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Verfasst am: 12.05.2005 17:54 |
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ich hab heute aber auch gehört, dass sie nur bis gestern einsprüche angenommen haben. obwohl die 10 tagefrist auch richtig ist. ich bin also wieder total verwirrt.
aber vielleicht haben sie dieses jahr ne ausnahme gemacht: sie haben die punktesammler rausgenommen und dafür die beschwerdefrist halbiert. ach ja, die notengrenzen haben sich auch verschoben, so bekommt man ab 81% ne 4 und ab 72% ne 5. |
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Verfasst am: 12.05.2005 18:14 - Geaendert am: 12.05.2005 18:16 |
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hör auf sonen scheiss zu erzählen... irgendwie scheint hier manchen das warten auf die prüfungsergebnisse zu kopf zu steigen... fahrt euch mal langsam etwas runter... ändern geht jetzt eh nicht mehr... |
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Verfasst am: 12.05.2005 18:24 |
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@anni: Da war ja wohl offensichtlich nicht ernst gemeint von kelle mit den Notengrenzen... X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X
"Geld ist wie Klopapier, wenn mans am dringensten braucht, hat man keins.
X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X |
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Verfasst am: 12.05.2005 20:50 |
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wo steht denn das , das man nur 10 Tage zeit hast???????? |
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Verfasst am: 12.05.2005 21:03 |
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Wer einen Einspruch einlegen will, sollte das machen und nicht lange diskutieren!
Irgendwann müssen die Ergebnisse ausgewertet und den Prüflingen bekanntgegeben werden! Dann ist es für einen Einspruch, der allen etwas bringen könnte, zu spät.
Jeder hat aber auch die Möglichkeit, seinen konkreteten Prüfungsausschuss zu überzeugen. Dieser hat die Aufgabe, die Endnote festzulegen! Wenn der Prüfungsausschuss von der Richtigkeit des Einspruchs überzeugt wird, kann er dabei auch die Noten der schriftlichen Prüfung abändern!!! |
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