Bausparvertrag!!! |
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Verfasst am: 19.05.2005 18:07 |
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Hallo Ihr Lieben,
benötige mal dringend eure Hilfe...
Die Aufgabenstellung lautet:
1) Erläuterm Sie die Grundzüge des Bausparens sowohl in der Spar als auch in der Darlehensphase!
Danke für eure Beiträge |
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Verfasst am: 20.05.2005 11:47 - Geaendert am: 20.05.2005 11:48 |
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1. Die Sparphase
Kunde schließt einen Bausparvertrag über die gewünschte Bausparsumme ab. Diese Bausparsumme spart er durch Sparbeiträge etwa zur Hälfte an. Der Staat fördert die Einzahlungen mit Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden.
2. Die Zuteilung
Der Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn:
- etwa 50% (je nach Tarif) der Bausparsumme angespart sind
- und die erforderliche Bewertungszahl erreicht wurde.
Der Bausparer kann dann entscheiden
- ob er nur das angesparte Bausparguthaben und die staatlichen Prämien ausgezahlt haben möchten,
- oder ob er zusätzlich das Bauspardarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird die Bausparsumme ausbezahlt.
3. Die Darlehensphase
Nachdem das Bauspardarlehen ausbezahlt wurde, beginnt die Darlehensphase. Der Darlehensnehmer zahlt das Darlehen in monatlichen Zins- und Tilgungsraten zurück, wobei der Darlehenszins über die gesamte Laufzeit konstant ist. Höhe und Dauer der Tilgung richtet sich nach der Tarifvariante und kann durch Sonderzahlungen verkürzt werden. |
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Verfasst am: 20.05.2005 14:14 |
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richtig |
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Verfasst am: 20.05.2005 16:21 |
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zu 2. zuteilung:
wird auf das darlehen verzichtet und über das bausparguthaben verfügt, so muss es zu wohnwirtschaftlichen zwecken verwenden werden, um die prämien nicht zurückzahlen zu müssen. |
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Verfasst am: 20.05.2005 17:38 |
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Wenn das Guthaben nach Sperrfrist ausbezahlt wird, kann es auch anderweitig prämienunschädlich verwendet werden. |
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Verfasst am: 17.10.2005 13:06 |
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Vertragsabschluss: 17.10.2005
Wann endet die Sperrfrist des Bausparvertrags?
a) 1.1.2012
b) 16.10.2012
c) 17.10.2012
d) 18.10.2012 |
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Verfasst am: 17.10.2005 13:30 |
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Ja natürlich 7 Jahre später. Also am 17.10. 2012
Muss das wissen, arbeite bei ner Bausparkasse :-) |
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Verfasst am: 17.10.2005 14:24 - Geaendert am: 17.10.2005 14:39 |
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@Philipp18
Ist das wirklich richtig?
Das Jahr 2005 endet am 31.12. und nicht am 1.1.2006.
(2) Für die Prämienbegünstigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen ist Voraussetzung, daß vor Ablauf von sieben Jahren seit Vertragsabschluß weder die
Bausparsumme ganz oder zum Teil ausgezahlt noch geleistete Beiträge ganz oder zum Teil zurückgezahlt oder Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen werden. |
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