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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

ZP Aufg. Pfändungs- Überweisungsbeschluss (Aufg. G
 
uliweit
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.09.2005 11:27
Hab mal ne frage zu den Internet Aufgaben zur ZP von der grundmann Homepage:

Aufg 3:
Die Nordbank führt für Klemptnermeister Reidt ein KK Konto (Guthaben z.Zt 3800,00). Dispo über 10.000 €. Heute wird Ihnen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Klemptnermeister über 11.500,00 € zugestellt. Welches Verhalten der Nordbank ist richtig?

a) Norbank verweigert Zahlund, da Guthaben zur völligen Befriedigung der Ansprüche nicht ausreicht
b) Nordbank sperrt das gesamt Guthaben und wartet weitere Weisungen ab
c) Nordbank sperrt Kto für Auszahlungen bis der Pfändungsbetrag von 11.500 durch Gutschriften gedeckt ist
d) Nordbank überweist an Pfändungsgläubiger 11.500,00 €, da ein Dispo i.h.v. 10.000,00 € eingeräumt ist
e) Norbank überweist Guthaben von 3800 € an Pfändungsgläubiger

warum ist Antwort D Richtig?
Finde es völlig Quatsch, da dann ja ein Soll Saldo besteht.

Wäre eher für antwort E.

Kann mit jemand weiterhelfen?
Danke für eure Antworten
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 11:34
aufgrund eines bgh urteils erfasst der pfändungs und überweisungsbeschluss auch den dispo rahmen eines kontoinhabers
uliweit
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.09.2005 11:41
Aber das ist doch voll Schwachsinn.
Wenn wir alles überweisen würden, wäre der Kunde ja im Minus, und ist es nicht so, das wir aufgrund der AGB oder des Pfandrechts oder so immer erst unsere Forderungen begleichen und dann die der anderen?
also erst die Sollstände des Kunden ausgleichen und dann den Rest an den Pfändungsgläubiger überweisen?
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 11:48
so hab ich es jedenfalls verstanden, dass wenn wir forderungen haben, wir diese erst mal durchs agb pfandrecht begleichen.
wenn wir keine forderungen haben können wir eben alles überweisen.
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.09.2005 13:13
In diesem Fall greift die Geschichte mit dem AGB-Pfandrecht nicht, da die Bank dem Kunden den Dispo von 10.000 EUR eingeräumt hatte. Entsprechend dem BGH-Urteil muss die Bank entweder den Dispo sofort kündigen aus wichtigem Grund und das Guthaben überweisen oder den Dispo bestehen lassen und die komplette Pfändung überweisen.
 

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